Abmahnung Rimowa GmbH (Markenrecht und § 4 Nr. 9 UWG)

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Aktuell wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung der Patentanwälte und Rechtsanwälte von Kreisler Selting Werner im Auftrag der Rimowa GmbH vorgelegt. Gegenstand dieser Abmahnung ist die angebliche Verletzung gewerblicher Schutzrechte in Bezug auf den bekannten Rimowa Koffer im „Rimowa Rillen Design“. Die Rechts- und Patentanwälte von Kreisler Selting Werner weisen im Rahmen der Abmahnung darauf hin, dass das“ Rimowa Rillen Design“ umfangreichen Schutz genießt. Es wird auf die deutschen Marken verwiesen. Des Weiteren werden Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz unter Gesichtspunkt der Herkunftstäuschung (§ 4 Nr. 9a UWG) und Rufausbeutung (§ 4 Nr. 9b UWG) geltend gemacht.

Die Patentanwälte von Kreisler Selting Werner fordern im Auftrag der Rimowa GmbH im Rahmen der Abmahnung:

  • Auskunft (zu Vorbereitung etwaiger Schadenersatzansprüche)
  • Abgabe einer Unterlassungserklärung.

In dem uns vorliegenden Fall werden zudem die Kosten der außergerichtlichen Abmahnung aus einem Gegenstandswert in Höhe von 350.000 € gefordert.

Reaktionsmöglichkeiten bei einer markenrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnung

Unsere Erfahrung als Fachkanzlei für den Bereich des Markenrechts und Wettbewerbsrecht hat gezeigt, dass Onlinehändler, die wegen der unberechtigten Verwendung von Marken eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, gut beraten sind, wenn sie die Abmahnung durch einem spezialisierten Fachanwalt (z. B. einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Marke = gewerbliches Schutzrecht) und/oder Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht) überprüfen lassen. Es ist nicht zu empfehlen, die umfangreiche Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Des Weiteren ist nicht zu empfehlen, die Abmahnung etwa mit dem Argument zu ignorieren, sie sei nicht zugegangen. Es ist ein folgeschwerer und weit verbreiteter Irrtum, dass der Abmahnende den Zugang der Abmahnung beweisen muss. Im Falle einer markenrechtlichen Abmahnung ist dies gerade nicht der Fall! Nach der Abmahnung steht dem Markeninhaber der Weg zu den Gerichten frei. Dies ist – im Falle des Prozessverlustes – mit weiteren Kosten für den Verletzer verbunden.

Dr. Wallscheid & Drouven – Rechtsanwälte für Markenrecht/gewerblichen Rechtsschutz

Unsere Praxis vertritt seit Jahren bundesweit Mandanten, die Abmahnungen wegen der angeblichen Verletzung einer Marke oder wegen Verstößen gegen das UWG erhalten haben. Wir zeigen unseren Mandanten juristisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösungswege auf. Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und berät Sie gerne zu sämtlichen Fragen des Markenrechts und Wettbewerbsrechts.

Kostenlose Ersteinschätzung nutzen

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie zudem unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Hierzu können Sie uns die Abmahnung gerne vorab per E-Mail oder Fax senden. Wir rufen Sie dann im Rahmen einer kostenlosen ersten Einschätzung zurück und/oder melden uns per E-Mail bei Ihnen.


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