Abmahnung Roman Witter / Werdemann von Rüden

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Aktuell wurde uns eine weitere Abmahnung der Rechtsanwälte Werdemann von Rüden vorgelegt. Die Rechtsanwälte Werdemann von Rüden werden im Auftrag des Herrn Roman Witter tätig.

Hintergrund der Abmahnung ist der derzeit im Internet massenhaft zu findende Verstoß gegen Vorgaben des UWG durch die Nutzung einer veralteten Widerrufsbelehrung und/ oder Rückgabebelehrung im Zusammenhang mit einem Onlineshop.

Seit dem 13.06.2014 gibt es im Onlinehandel nur noch das Widerrufsrecht, über welches entsprechend belehrt werden muss.

Eine veraltete und/oder unvollständige Belehrung im Fernabsatz ist aus Sicht des Wettbewerbsrechts eine Irreführung im Sinne des § 5 UWG und stellt einen Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG dar.

Die Abmahnung des Herrn Roman Witter beinhaltet folgende Forderungen der Rechtsanwälte Werdemann von Rüden:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,90 €

Dabei ist in dem uns vorliegenden Fall auffällig, dass zwar ein Betrag von insgesamt 1.141,90 € gefordert wird, dieser Betrag im Rahmen der Abmahnung jedoch nicht weiter erläutert wird.

Reaktionsmöglichkeiten bei Abmahnung wegen veralteter Widerrufsbelehrung:

Grundsätzlich gilt: Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht sollte ernst genommen werden. Wir empfehlen, die Abmahnung fachanwaltlich – z.B. durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz – überprüfen zu lassen. Häufig bestehen weitere Verstöße, wie beispielsweise der fehlende Hinweis auf ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht, die Gegenstand weiterer Abmahnungen werden können.

Wir bieten betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, uns die Abmahnung im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung zu übersenden.

Fachkanzlei Dr. Wallscheid & Drouven

Unsere Fachkanzlei vertritt seit Jahren bundesweit Mandanten, die eine Abmahnung aus den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes (Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Patentrecht, Designrecht) und / oder Urheberrecht und Medienrecht erhalten haben.

Rechtanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Rechtsanwalt Timm Christian Drouven ist Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht.

Haben Sie eine Frage zu einer Abmahnung? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und übersenden Sie uns die Abmahnung an info@ra-kreuztor.de oder per Fax an 0251 20 86 80 50.

Rechtsanwälte am Kreuztor - Dr. Wallscheid & Drouven


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