Abmahnung Stiefelparadies | Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Rechtsanwalt Christian Behn
- 2 Minuten Lesezeit
Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht erhalten haben, stehen wir Ihnen für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung. Hierzu können Sie uns die Abmahnung vorab per Fax oder via E-Mail übersenden. Wir rufen Sie umgehend und für Sie kostenlos zurück.
Abmahnung der Stiefelparadies GmbH | Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Aktuell wurde uns erneut eine Abmahnung der Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Geschäftsführer Rechtsanwalt Christian Behn, vorgelegt. Auftraggeber der Abmahnung ist die Firma Stiefelparadies GmbH. Gegenstand der Abmahnung ist die Angabe zur stofflichen Beschaffenheit von Schuhen, welche aus Sicht der Stiefelparadies GmbH nicht den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen entspricht.
Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß – Reaktionsmöglichkeiten?
Wir empfehlen zunächst, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben. Eine Unterzeichnung der Unterlassungserklärung kommt einer Anerkennung sämtlicher Ansprüche der Abmahner gleich. Es ist vielmehr sinnvoll, die gesamte Abmahnung von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht /Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen zu lassen.
Beschaffenheitsangaben in Bezug auf Schuhe
Beschaffenheitsangaben in Bezug auf Schuhe und Textilien sind häufig Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Problematisch sind meist blickfangmäßig dargestellte Beschaffenheitsangaben, wie z.B. die Angaben „Leder“ oder „Fell“. Fraglich ist, ob die Angabe der Vorstellung des angesprochenen Verbrauchers entspricht. Ist die Vorstellung dabei, dass die Angabe „Fell“ zwingend die Vorstellung auslöst, es handle sich um ein Naturprodukt, so kann die Werbung irreführend sein, wenn es sich tatsächlich nicht um ein solches Produkt handelt und der Verbraucher auch sonst nicht erkennen kann, dass kein Naturprodukt angeboten wird. Insoweit besteht die Gefahr eine Irreführung im Sinne der §§ 3,5 UWG.
Kompetenter Rechtsbeistand durch die Fachkanzlei Dr. Wallscheid & Drouven
Dr. Oliver Wallscheid LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und vertritt seit mehreren Jahren viele Mandanten, die wettbewerbsrechtliche Abmahnungen erhalten haben. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer jahrelangen Erfahrung im Wettbewerbsrecht und unserer Spezialisierung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen bei Interesse eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung. Schicken Sie uns zu diesem Zweck ein Fax oder ein E-Mail mit der Abmahnung. Wir bieten unseren Mandanten:
- kostenlose Ersteinschätzung des Falls,
- Prüfung der Abmahnung,
- im Fall einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung – die den Betroffenen nicht weiter bindet, als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine einstweilige Verfügung vermieden wird – sowie das Führen von Vergleichsverhandlungen, um die Angelegenheit möglichst zu einem annehmbaren Abschluss zu führen.
Das kostenlose Erstgespräch ist für Sie unverbindlich. Sie entscheiden erst anschließend, ob unsere Kanzlei Ihren Fall bearbeiten soll.
Artikel teilen: