Abmahnung Thorsten Meyne wegen Verletzung der Marke „usy“

  • 1 Minuten Lesezeit

Aktuell liegt uns eine Abmahnung des Herrn Thorsten Meyne zur Überprüfung vor. Herr Thorsten Meyne ist Inhaber einer deutschen und einer europäischen Marke mit dem Zeichen „usy“. Eingetragen sind die Marken u.a. für Notizblöcke.

Thorsten Meyne war mal der Vize Präsident des BVOH e.V. (Bundesverband Online Handel).

Den Abgemahnten wird vorgeworfen diese Marke verletzt zu haben. Vertreten wird Thorsten Meyne durch die Kanzlei IP Kneller (Rechtsanwältin Heidi Kneller-Gronen).

In der Abmahnung wird in erster Linie ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Der Abgemahnte soll binnen einer kurzen Frist eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgeben. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt.

Weiter werden Auskunft und Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Letztendlich werden noch Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 50.000 € geltend gemacht. Dies allein sind 2.002,41 €.

Wir haben gewisse Bedenken was die Berechtigung der Abmahnung anbelangt.

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung von Herrn Thorsten Meyne ausgesprochen durch die Kanzlei IP Kneller

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen
  • Nicht voreilig etwas unterschreiben oder Zahlungen vornehmen
  • Einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen

Gerne helfen wir Ihnen. Wir sind auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert und schon seit vielen Jahren im Markenrecht tätigt. Senden Sie uns einfach die Abmahnung an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns an unter 0421- 56638780.





Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk

Beiträge zum Thema