Abmahnung und einstweilige Verfügung von Thomas Radziwill und JusDirekt GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit

Gegenstand einer aktuellen einstweiligen Verfügung des Landgerichts Bochum ist ein Verstoß gegen die Pflicht, auf die sogenannte OS-Plattform hinzuweisen. Des Weiteren wird gerügt, dass nicht richtig über das Widerrufsrecht belehrt wurde.

Antragsteller ist Herr Thomas Radziwill. Herr Radziwill wird durch die RA-GmbH JusDirekt vertreten.

Das Landgericht Bochum hat den Gegenstandswert mit 15.000 € angesetzt.

Zustellung einer einstweiligen Verfügung – was ist zu tun?

Wenn Ihnen eine einstweilige Verfügung zugestellt wurde, ist zunächst zu beachten, dass die Regelung zu beachten ist. Etwaige Onlineangebote sollten daher innerhalb kürzester Zeit umgestellt oder – wenn dies nicht möglich ist – deaktiviert werden. Dem Antragsgegner wird keine „Übergangsfrist“ eingeräumt, sodass ab Zustellung ein Ordnungsgeld droht, falls die verbotenen Handlungen fortgesetzt werden. Die Rechtsprechung fordert darüber hinaus, dass bestehende Rechtsverletzungen (z. B. im Google Cache einsehbare, aber bereits gelöschte Angebote) beseitigt werden müssen.

Ist die einstweilige Verfügung unberechtigt, weil der behauptete Verstoß tatsächlich nicht begangen wurde und/oder wurde die einstweilige Verfügung nicht richtig zugestellt, kann der Betroffene u.a. mit Widerspruch oder Aufhebungsantrag gegen die einstweilige Verfügung vorgehen. Ist die einstweilige Verfügung berechtigt, ist die Angelegenheit nicht erledigt (häufiges Missverständnis). Um weitere Kosten zu vermeiden, muss der Antragsgegner auch in diesen Fällen unbedingt aktiv werden. Abwarten führt in diesen Fällen nur zu weiteren Kosten, die sich durch fachanwaltliche Vertretung leicht vermeiden lassen.

Es ist dabei immer empfehlenswert, einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Prüfung der einstweiligen Verfügung zu beauftragen.

Bei einstweiliger Verfügung: Fachanwalt beauftragen!

Unsere Sozietät ist auf die Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen und die Absicherung von Onlineangeboten spezialisiert. Dr. Wallscheid ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialist im Wettbewerbsrecht.

Wenn Sie ebenfalls eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten haben, eine vorbeugende Absicherung Ihres Verkaufsauftritts benötigen oder allgemeine Fragen zum Wettbewerbsrecht haben, rufen Sie uns gerne unverbindlich unter der auf dieser Seite im Autorenprofil angegebenen Telefonnummer an oder senden Sie uns eine E-Mail an die darin genannte E-Mail-Adresse. Gerne können Sie auch unsere kostenlose Ersteinschätzung durch Übersendung der Abmahnung und/oder einstweiligen Verfügung nutzen.

Wir beraten und vertreten deutschlandweit und verfügen über die erforderlichen speziellen, vertieften Kenntnisse – wie auch die entsprechende Fachanwaltschaft verdeutlicht.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.

Beiträge zum Thema