Abmahnung und Klage der CBH Rechtsanwälte und Wind Ventures Beteiligungs GmbH / Geschmacksmuster

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Seit einiger Zeit erreichen uns immer wieder Abmahnungen der CBH Rechtsanwälte. Gegenstand einer aktuellen Abmahnung der CBH Rechtsanwälte ist eine angebliche Geschmacksmusterverletzung in Bezug auf ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster der Wind Ventures Beteiligungs GmbH.

Da der Empfänger der Abmahnung diese nicht beachtet hat, wurde dem Empfänger nun eine Klage der CBH Rechtsanwälten und Wind Ventures Beteiligungs GmbH zugestellt.

Hintergrund ist die angebliche Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters der Wind Ventures Beteiligungs GmbH durch ein Produkt des Beklagten.

Im Rahmen der Abmahnung der CBH Rechtsanwälten und Wind Ventures Beteiligungs GmbH wurde die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 25.000 € gefordert. Der Anspruch wird nun im Rahmen eines Gerichtsverfahrens weiterverfolgt.

Abmahnung wegen Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters

Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, welches beim EUIPO angemeldet und eingetragen wird. Geschützt ist die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon. Die Erscheinungsform kann sich aus verschiedenen Merkmalen ergeben.

Das EUIPO prüft dabei nicht, ob das Gemeinschaftsgeschmacksmuster neu ist und Eigenart hat. Da dies aber die Voraussetzungen für den Schutz des Gemeinschaftsgeschmacksmusters sind, wird regelmäßig erst im Falle einer angeblichen Verletzung geprüft, ob das eingetragene Muster tatsächlich Schutz genießt. Im Ergebnis können Muster im Register eingetragen sein, die tatsächlich nicht gegen angebliche Verletzer durchgesetzt werden können.

Ob dies auch für das Gemeinschaftsgeschmacksmuster der Wind Ventures Beteiligungs GmbH im vorliegenden Fall gilt, sollte von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz geprüft werden.

Bei einer Verletzung ist zudem immer zu prüfen, ob die Erzeugnisse einen identischen Gesamteindruck aufweisen. Dabei ist das Gemeinschaftsgeschmacksmuster auszulegen. Gestaltungen, die z. B. technisch vorgegeben sind, fallen nicht in den Schutzbereich. In einem von uns vertretenen Fall (wir haben den Antragsgegner vertreten) in Bezug auf das Angebot von Nachfüllkassetten für Windeleimer hat das OLG Düsseldorf beispielsweise einen engen Schutzbereich zugunsten unserer Mandantschaft angenommen:

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2015/I_20_U_159_14_Urteil_20150421.html

Sie haben Fragen zu einer Abmahnung oder Klage wegen der Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und übersenden Sie uns die Abmahnung per E-Mail oder Fax. Im Falle einer Abmahnung gilt generell:

  • Ruhe bewahren.
  • Fristen einhalten.
  • Abmahnung durch spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
  • Unterlassungserklärung nicht voreilig unterschreiben.

Unsere Leistung im Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht und Designrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen Tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit.
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner.
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars.
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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