Abmahnung: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg durch Rechtsanwälte Schmid & Stillner | Irreführung

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Die Abmahner

Das Ziel der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist – dem Namen entsprechend – der Schutz der Verbraucher. Zur Zielerreichung werden Abmahnungen über die Rechtsanwaltskanzlei Schmid & Stillner aus Stuttgart ausgesprochen. Derzeit treffen diese Abmahnungen vor allem Unternehmen der Möbelbranche.

Der Vorwurf

Gerügt wird ein Verhalten der Abgemahnten, das zur Irreführung von Verbrauchern geeignet ist. Genauer gesagt sollen die Beschreibungen von Produkten im eigenen Web-Shop diese Irreführung beim Verbraucher verursachen.

Die Forderung

Die geforderte Summe beläuft sich auf 202,30 €. Zusätzlich wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, welche für jedes Zuwiderhandeln Vertragsstrafen vorsieht.

Unsere Einschätzung

Aufgrund des vergleichsweise geringen geforderten Betrags werden die Abgemahnten häufig dazu verleitet, diesen einfach zu zahlen und gleichzeitig die Unterlassungserklärung abzugeben. Doch genau darin ist eine latente Gefahr zu sehen: Das eigentliche Ziel der Abmahner scheint in der Geltendmachung der Vertragsstrafe zu liegen. Durch die regelmäßig weite Formulierung der Unterlassungserklärung wird die Geltendmachung der Vertragsstrafe erleichtert und somit sehr wahrscheinlich. Die Geltendmachung der Vertragsstrafen kann auch immer wieder erfolgen, da es sich bei der Unterlassungserklärung um nichts anderes als einen dauerhaften Vertrag handelt.

Unser Rat

Um die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten zu modifizieren und so die Geltendmachung von Vertragsstrafen unwahrscheinlicher zu machen, sollte dringend anwaltlicher Rat hinzugezogen werden. Wichtig ist auch, dass dies innerhalb der gesetzten Frist passiert, um gerichtliche Schritte mit hohen Kosten zu vermeiden. Sprechen Sie uns an – unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 


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Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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