Abmahnung vom IDO e.V. erhalten? Wie Sie sich gegen den IDO e.V. wehren können

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Ich berate ständig Betroffene, die eine Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO) erhalten haben. Sofern Sie auch mit dem Verein zu tun haben, unterstütze ich gern auch Sie, wenn Sie sich gegen die Forderungen des Vereins wehren wollen.

Warum eine Abmahnung nur auf den ersten Blick billig ist und wie Sie sich gegen eine Abmahnung wehren können

Vorsicht: Der IDO fordert mit seinen Abmahnschreiben zwar nur sehr geringe Kosten in Höhe von 232,05 Euro. Er fordert aber immer auch die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Wenn Sie eine solche Erklärung abgeben und diese anschließend nicht einhalten, droht eine Vertragsstrafe in Höhe von mehreren tausend Euro. Nach meiner Auffassung ist dies Grund genug, um darüber nachzudenken, eine solche Erklärung gegenüber dem Verein gar nicht erst abzugeben, sondern die Erklärung über mich anwaltlich zurückweisen zu lassen.

Ich vertrete bereits seit geraumer Zeit Betroffene, die sich gegen den Verein zur Wehr setzen. Und das durchaus mit Erfolg: Zwar nicht in allen mir vorliegenden Verfahren, aber zumindest in mehr als 75 mir vorliegenden Fällen (aus dem Zeitraum seit Anfang 2019) sind die Ansprüche aus den Abmahnungen des Vereins bislang (Stand 08.03.2021) nicht weiterverfolgt worden, nachdem ich die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung für meine Mandanten abgelehnt hatte.

Wie Sie sich auch noch im gerichtlichen Verfahren wehren können

Selbst wenn der IDO in Ihrem Fall bereits ein gerichtliches Verfahren eingeleitet hat und Ihnen somit bereits eine Klage oder eine einstweilige Verfügung vorliegt, können Sie sich noch gegen die Ansprüche des Vereins wehren.

Ich vertrete auch eine ganze Reihe von Betroffenen, die sich im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen gegen die Ansprüche des Vereins zur Wehr setzen. Und aus meiner Sicht gibt es einige Ansatzpunkte für die Verteidigung gegen die Ansprüche des Vereins:

  • In verschiedenen der von mir betreuten Verfahren beschäftigen sich die Gerichte näher mit der Frage, ob der Verein überhaupt eine ausreichende Anzahl von Mitgliedern hat, die im gleichen Bereich tätig sind wie die Abgemahnten.
  • In einem von mir betreuten Verfahren hat das OLG Rostock eine Klage des IDO als rechtsmissbräuchlich bewertet und diese Einschätzung damit begründet, dass sich aus der Aktenlage insgesamt das Bild ergebe, dass der Verein eigene Mitglieder gezielt von seiner Abmahntätigkeit ausspare. Der Verein nahm daraufhin die Berufung zurück.
  • In einem anderen von mir betreuten Verfahren kam das LG Darmstadt zu dem Ergebnis, dass die Tätigkeit des IDO vorrangig dazu diene, Abmahnungen auszusprechen, um über die Geltendmachung von Abmahnkosten und später auch über die Geltendmachung von Vertragsstrafenansprüchen Einnahmen zu generieren, die lediglich einer geringen Anzahl der für den Verein Tätigen zu Gute kommen. Das Verfahren ist zwar noch nicht abgeschlossen (Stand: 08.03.2021), die Einschätzung des Gerichtes ist nach meiner Einschätzung allerdings naheliegend.

Aufgrund der Vielzahl der von mir betreuten Verfahren kann ich in den Gerichten ein recht klares Gesamtbild über das Vorgehen des Vereins vermitteln.

Was Sie tun sollten, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben:

  1. Die wichtigste Entscheidung: Lassen Sie sich fachkundig anwaltlich beraten!
  2. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  3. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren und Vertragsstrafenverfahren.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung vom IDO erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom IDO erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Wenn Sie sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Weitere Informationen zum Vorgehen des IDO habe ich im Übrigen in den folgenden Beiträgen für Sie zusammengestellt:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/sie-haben-eine-klage-des-ido-e-v-wegen-einer-vertragsstrafe-erhalten-ich-berate-sie_164883.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/update-abmahnungen-und-vertragsstrafenforderungen-des-ido-ev_182091.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-vom-ido-e-v-wegen-verstoss-gegen-das-verpackg-erhalten_157760.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-vom-ido-ev-erhalten-ich-berate-sie_129873.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-vom-ido-e-v-wegen-fehlender-datenschutzerklaerung-erhalten-ich-berate-sie_118232.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/sollen-sie-eine-vertragsstrafe-an-den-ido-zahlen_065687.html

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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