Abmahnung vom IDO e.V.: Vertragsstrafe nach Verstoß gegen Unterlassungserklärung | Garantie-Werbung

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Der Abmahner

Uns wurde zum wiederholten Mal ein Schreiben vorgelegt, in dem der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. nach abgegebener Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe geltend macht.

Der Vorwurf

Gerügt wird ein Zuwiderhandeln gegen die Unterlassungserklärung, in dem der Abgemahnte weiterhin in Angeboten Uhren mit einer „Garantie bewirbt, ohne dass nähere Informationen zum Inhalt der Garantie oder Daten des Garantiegebers genannt werden“.

Die Forderung

Die Forderung beläuft sich auf die einseitig bestimmte Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 €.

Unsere Einschätzung

Dieser Fall zeigt deutlich, wie gefährlich die blinde Abgabe einer Unterlassungserklärung ist und wie schnell scheinbar harmlose Sachverhalte wie zu wenig Informationen zu einer Garantie hohe Strafen bewirken können. Die Gefahr bei solchen Abmahnungen des IDO liegt darin, dass die Unterlassungserklärung aufgrund des mit der Abmahnung geforderten geringen Betrags häufig als harmlos eingestuft wird. Der IDO macht aber in der Regel die Vertragsstrafe so bald wie möglich geltend, da er das Verhalten des Unterlassungsschuldners nach Abgabe der Erklärung genau beobachtet.

Unser Rat 

Haben Sie eine Abmahnung des IDO e.V. erhalten? Die meist weit gefasste Unterlassungserklärung sollte nicht ohne Weiteres unterschrieben, sondern durch einen Anwalt geprüft und modifiziert werden.

Wird gegen Sie eine Vertragsstrafe geltend gemacht, ist anwaltlicher Rat unumgänglich, da die Vertragsstrafe einseitig bestimmt wurde und somit zu hoch sein könnte. Gern prüfen wir in Ihrem individuellen Fall, inwiefern diese gerechtfertigt ist oder abgewehrt werden kann. Sprechen Sie uns hierzu gern an!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

 Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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