Abmahnung vom vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wegen Testwerbung

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Hier in der Kanzlei wurde wieder einmal eine Abmahnung vom vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. zur Prüfung vorgelegt. Inhaltlich geht es um die Werbung mit einem Testergebnis bei Kosmetik. Wenn Sie ebenfalls abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zu der Tätigkeit des vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.:

Der vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. geht gegen Wettbewerbsverstöße vor. In der Vergangenheit haben sich wiederholt Betroffene an mich gewandt, die eine Abmahnung des Vereins erhalten haben. Informationen zu den mir vorliegenden Fällen finden Sie hier:

Abmahnung vom vgu Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung: 

Die weitere hier vorliegende Abmahnung bezieht sich auf ein Angebot auf dem Online-Markplatz eBay. Gerügt wird die Werbung mit einem Testergebnis. Konkret wird insoweit der folgende Vorwurf erhoben:

"Bei der Werbung mit Prüfzeichen besteht ebenso wie bei Warentests regelmäßig ein erhebliches Interesse des Verbrauchers daran, zu erfahren anhand welcher Kriterien der Test bzw. die Prüfung erfolgt ist. Daher muss der Verbraucher vor dem Kauf mit den Informationen hierzu versorgt werden (…), sei es durch Angabe einer Fundstelle oder durch Abdruck in der Werbung selbst. Das ist vorliegend nicht erfüllt, da weder die Testkriterien noch eine Fundstellenangabe in Ihrer Artikelbeschreibung zu finden sind.

Diese werbliche Ausnutzung von Test- bzw. Prüfergebnissen ist in der von Ihnen gewählten Form unlauter im Sinne der § 3, 5 Abs. 1 UWG.“

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird aufgefordert

  • diese Art der Werbung mit sofortiger Wirkung einzustellen und in Zukunft nicht zu wiederholen,
  • eine Unterlassungs-Verpflichtungserklärung abzugeben und
  • den angemessenen Anteil der Aufwendungen für die vorprozessuale Abmahnung i.H.v. 255,00 Euro zu ersetzen.

Meine Einschätzung: 

Die Werbung mit Testergebnissen ohne ergänzende Angaben zur Fundstelle ist gewissermaßen einer der „Klassiker“ unter den Abmahnthemen im Onlinehandel. Eine entsprechende Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne Prüfung keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Meine Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Internetrecht-Rostock.de

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