Abmahnung vom vgu – Verein gegen Unwesen in & Gewerbe Handel e.V. erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell erreichte uns wieder eine Abmahnung des vgu – Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.. Gegenstand der aktuellen Abmahnung ist die Verletzung von Kennzeichnungspflichten in Bezug auf Lebensmittel. 

Vorab:

Wir kennen die Abmahnung bereits seit einigen Jahren und können betroffenen Unternehmen eine kostenlose erste Einschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Wettbewerbsrecht anbieten. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung an info@wd-recht.de und wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Gerne können Sie uns auch unter 0251/20868030 kontaktieren.

Worum geht es bei der Abmahnung des vgu Verein gegen Unwesen in

& Gewerbe  Handel Köln e.V.?

In der aktuellen Abmahnung geht es um ein Angebot von Lebensmitteln an Verbraucher über die Handelsplattform Amazon. Der VGU e.V. weist darauf hin, dass gem. Art. 9 Abs. 1 lit. h der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV) für Lebensmittel ein Verzeichnis der Zutaten entsprechend den Art. 18ff LMIV anzugeben sei. 

Im Fernabsatz sei dies auf dem Trägermaterial des Fernabsatzgeschäftes anzugeben. Im Onlineshop sei dies dort anzugeben. Es wird behauptet, dass diese Angabe fehle und ein Verstoß gegen Art. 9 Abs. 1b) iVm Art. 21 LMIV und §§ 3,3a, 5a Abs. 2, Abs. 4 UWG gegeben sei. Überdies sei bei einem Angebot im Internet Name, Firma und Anschrift des Lebensmittelunternehmers nach Art. 8 Abs. 1 LMIV anzugeben. Da dies angeblich fehlen würden, läge ein weiterer Verstoß gegen Art. 9 Abs. 1 h), art. 14 LMIV vor.

Der betroffene Onlinehändler wird aufgefordert, die Werbung einzustellen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Es wird ferner eine Abmahnpauschale in Höhe von 231,60 € gefordert.

Wie sollte man auf die Abmahnung des VGU Köln e.V. reagieren?

Die Abmahnung sollte ernst genommen und nicht ignoriert werden. Insbesondere die Abgabe einer Unterlassungserklärung birgt erhebliche Haftungsrisiken und kann nur selten empfohlen werden. In Bezug auf Handelsplattformen wie Amazon kommen Unterlassungserklärungen in der Regel nicht in Betracht. 

Gleichzeitig gibt es andere Wege, die Angelegenheit zu beenden. Wir bieten Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt an.

Unsere Verhaltenstipps:

  •             Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die gesetzten Fristen!
  •             Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf!
  •             Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation!
  •             Kontaktieren Sie einen Fachanwalt!

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Bereits seit vielen Jahren sind wir – insbesondere als Fachanwälte im gewerblichen Rechtsschutz- auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechtes tätig. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Sie können uns zu einer kostenlosen Ersteinschätzung unter 0251 20 86 80 30 kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden Wenn Sie uns eine Rufnummer hinterlassen, melden wir uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück


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