Abmahnung von Anwaltskanzlei Schleinkofer und Chroma Messer erhalten?

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Die Firma Chroma Messer GmbH & Co. KG lässt durch die Anwaltskanzlei Schleinkofer eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen. Gegenstand der aktuellen Abmahnung des Rechtsanwalts Schleinkofer ist der Behauptung, dass die Firma Chroma Messer GmbH & Co KG feststellen musste, dass der Abgemahnte unter Amazon angeblich falsch werbe. Dem Abgemahnten wird der Vorwurf gemacht, das Angebot eines Messers unter Bezeichnung Chroma Tradition sei irreführend, wenn nicht deutlich gemacht werde, welches Messer tatsächlich verkauft wird.

Was fordern die Firma Chroma Messer GmbH & Co KG und Rechtsanwalt Schleinkofer?

Rechtsanwalt Schleinkofer fordert namens der Firma Chroma Messer GmbH & Co KG die Abgabe einer Unterlassungserklärung und den Ausgleich einer Kostennote. Als Gegenstandswert werden 20.000 € angesetzt. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass ggf. auch ein Verstoß gegen Markenrecht in Betracht käme. Dies sei jedoch noch nicht geprüft worden.

Bei Abmahnung: Fachanwalt kontaktieren!

Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sollte zunächst prüfen, ob die behaupteten Verstöße tatsächlich begangen wurden. Nicht immer sind derartige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen berechtigt.

Betroffene Unternehmen sollten insbesondere die Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung unterschreiben. Gerade im Umfeld der Amazon-Handelsplattform kann eine vorschnell unterzeichnete Unterlassungserklärung massive Folgen haben. Dies liegt insbesondere daran, dass Anbieter bei Amazon derzeit nicht die vollständige Kontrolle darüber haben, was Inhalt Ihre Angebote ist. Auch Dritte können die Angebote unter Umständen ändern und so eine Vertragsstrafe auslösen.

Wir kennen die Gegner regelmäßig bereits und raten dem Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung, folgende Grundregeln zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren – Wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung?

Unsere Leistung im Wettbewerbsrecht:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung.

Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail



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