Abmahnung von BeSweet Creations LLC und CMS Hasche Sigle erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Immer wieder berichten wir über Abmahnungen der Kanzlei CMS Hasche Sigle. Die Kanzlei verschickt Abmahnungen im Auftrag verschiedener Rechteinhaber. Aktuell wurde uns eine Abmahnung der BeSweet Creations LLC vorgelegt. Wir haben aber auch bereits über andere Abmahnungen der Kanzlei berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-markenverletzung-cms-hasche-sigle-dupont_075115.html

Hintergrund der aktuellen Abmahnung, welche uns im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung vorgelegt wurde, ist die Behauptung, der Vertrieb von Haarvitaminen in einer bestimmten Form stelle eine wettbewerbswidrige Nachahmung der Produkte der BeSweet Creations LLC dar. Im vorliegenden Fall werden die Haarvitamine als kleiner Bär und als vegetarisches Fruchtgummi von dem abmahnenden Unternehmen angeboten. Die Rechtsanwälte von CMS Hasche Sigle behaupten, dass die gewählte Darbietung der Haarvitamine einzigartig sei und wettbewerbsrechtliche Eigenart habe. Wettbewerbsrechtliche Eigenart des Produktes ist erforderlich, damit ein Anbieter aus wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz vorgehen kann. CMS Hasche Sigle fordern namens der BeSweet Creations LLC die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten.

Richtige Reaktion bei Abmahnung

Ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt sein könnte, kann erst nach einer Prüfung durch einen Fachanwalt festgestellt werden.

Der wettbewerbsrechtliche Nachahmungsschutz gewinnt in letzter Zeit an Bedeutung. Gleichzeitig sind die Voraussetzungen nur selten erfüllt. Häufig fehlt es an der herkunftshinweisenden wettbewerbsrechtlichen Eigenart oder es wird übersehen, dass die Nachahmung von Produkten mit wettbewerblicher Eigenart nicht ohne weiteres deren Unlauterkeit indiziert. Es müssen vielmehr noch weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten als unlauter erscheinen lassen. Im Interesse der Wettbewerbsfreiheit besteht grundsätzlich Nachahmungsfreiheit (BGH, Urteil vom 19.11.2015, I ZR 149/14, Tz. 19 – Pippi-Langstrumpf-Kostüm II).

Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung oder Klage erhalten haben, sollten Sie immer folgende Grundregeln beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten.
  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite.
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen.
  • Fachanwalt kontaktieren und kostenlose Ersteinschätzung nutzen.

Unsere Leistung im Wettbewerbsrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung.

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner.
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars.
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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