Abmahnung von der FAST Fashion Brands GmbH und CBH Rechtsanwälte – Marke FAINA

  • 4 Minuten Lesezeit

Aktuell erreichte uns wieder eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte und der FAST Fashion Brands GmbH. Wir vertreten viele Mandanten, die eine Abmahnung der FAST Fashion Brands GmbH erhalten haben. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen und haben bereits vielfach über die Abmahnung berichtet.

Vorab:

Wenn Sie eine Abmahnung der FAST Fashion Brands GmbH und CBH Rechtsanwälte erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung nutzen. Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz & IT-Recht und Experte für Markenrecht. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung per E-Mail oder Fax und wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

Abmahnung von CBH Rechtsanwälten wegen Verletzung der Marke FAINA

Gegenstand der aktuellen Abmahnung der CBH Rechtsanwälte ist die angebliche Verletzung der Marke FAINA, welche der FAST Fashion Brands GmbH gehört. Die FAST Fashion Brands GmbH ist u. a. Inhaberin verschiedener Marken.

Hierzu gehören u. a. die Marken:

  • MO
  • myMO
  • USHA
  • HOMEBASE
  • RISA
  • FAINA
  • Icebound
  • Isha
  • Izia

In der uns vorliegenden Abmahnung geht es um die Marke FAINA, welche Schutz für Bekleidungsstücke in der Klasse 25 genießt und noch nicht dem Benutzungszwang unterliegt. Die Rechtsanwälte von CBH weisen darauf hin, dass die Marke gleichwohl umfangreich benutzt werde.

Im vorliegenden Fall hat der Mandant ein ähnliches Zeichen als Modellbezeichnung verwendet. Es wird seitens CBH und FAST Fashion Brands behauptet, dass hierdurch Verwechslungsgefahr im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entstanden sei. Die FAST Fashion Brands sei nicht bereit, eine Markenrechtsverletzung zu dulden. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Auskunft über die Benutzungshandlung verlangt. Des Weiteren werden die Kosten der Abmahnung gefordert.

Abmahnungen wegen Modellbezeichnungen im Modesektor berechtigt?

Seit einigen Jahren beraten und vertreten wir Mandanten aus dem Bekleidungssektor in markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen und insbesondere in Abmahnungsfällen. Markenrechtsverletzende Modellbezeichnungen sind dabei häufig Anlass markenrechtlicher Abmahnungen und Auseinandersetzungen.

Ob aber tatsächlich eine Markenrechtsverletzung gegeben ist, hängt von der konkreten Benutzung des Zeichens im Angebot und auf der Ware sowie vom Verkehrsverständnis in Bezug auf die konkrete Bezeichnung ab. Das Zeichen muss als Herkunftshinweis erkannt werden. Dies ist zumindest dann fraglich, wenn zusätzlich noch eine Hersteller Angabe neben die Modellbezeichnung tritt.

Der BGH hat mit Urteil vom 11.04.2019 – I ZR 108/18 z. B. zu der „Bench Damen Hose MO (MO ist ebenfalls eine Marke der FAST Fashion Brands GmbH) entschieden:

„Im Modebereich wird der angesprochene Verkehr häufig in der Herstellerangabe den Herkunftshinweis sehen (BGH, Beschluss vom 14.März 1996 -IZB 37/93, GRUR 1996, 406, 407 [juris Rn.21] = WRP 1997, 567 -JUWEL; Beschluss vom 18.April 1996 -IZB 3/94, GRUR 1996, 774, 775 [juris Rn.21]-falke-run/LE RUN; Beschluss vom 2.Juli 1998 -IZB 36/95, GRUR 1998, 1014, 1015 [juris Rn.23] = WRP 1998, 988 -ECCO II; BGH, GRUR 2004, 865, 866[juris Rn.37] -Mustang). Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Herstellerangabe vorangestellt ist (BGH, GRUR 1996, 774, 775 [juris Rn.21] -falke-run/LE RUN) oder in besonderer Weise hervorgehoben ist. Wird in einem Angebot für Bekleidungsstücke neben der Herstellerangabe ein weiteres Zeichen als Modellbezeichnung verwendet, kann deshalb nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass eine solche Modellbezeichnung ebenfalls als Herkunftshinweis verstanden wird.“

Weitere Informationen zu diesem Urteil finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/bgh-urteil-zu-der-marke-mo-und-der-markenmaessigen-benutzung-in-bezug-auf-bekleidung-und-mode-bgh-urteil-vom-11-04-2019-i-zr-108-18/.

Reaktionsmöglichkeiten bei Abmahnung von CBH und Fast Fashion Brands wegen der Marke FAINA oder anderer Marken

Als erfahrene Fachanwälte raten wir betroffenen Unternehmern, die Abmahnung ernst zu nehmen und keinesfalls die Unterlassungserklärung von CBH zu unterzeichnen. Ein Markenanwalt kann die Unterlassungserklärung für Sie modifizieren, wenn die Marke „FAINA“ oder eine andere Marke tatsächlich verletzt wurden. Wir raten betroffenen Unternehmen, folgende Verhaltenstipps zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten.
  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite.
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen. 
  • Fachanwalt kontaktieren und kostenlose Ersteinschätzung nutzen.

Dr. Wallscheid & Drouven – Fachkanzlei für Markenrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung wegen der angeblichen Verletzung der Marke „FAINA“ erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. 

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung: 

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit. 
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner 
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars. 
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Wir kennen die Abmahnung der Fast Fashion Brands und CBH und haben bereits mehrfach berichtet:


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