Abmahnung von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen und Out of the blue KG.

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Aktuell erreichte uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen und der Out of the blue KG. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf des unlauteren Bereitstellens unsicherer Verbraucherprodukte auf dem deutschen Markt.

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen und Out of the blue KG erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung nutzen. Hierzu können Sie uns die Abmahnung von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen und Out of the blue KG per E-Mail übersenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Die erste Einschätzung der Abmahnung ist selbstverständlich kostenlos.

Was ist Gegenstand der Abmahnung der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen und Out of the blue KG?

Gegenstand der aktuellen Abmahnung ist der Vorwurf des unlauteren Bereitstellens unsicherer Verbraucherprodukte auf dem deutschen Markt. Im konkreten Fall geht es um ein Neonlicht, welches auf der Handelsplattform Amazon angeboten wurde. 

In diesen Fällen werden häufig Verstöße gegen das Produktsicherheitsgesetz gerügt. Nach § 6 Produktsicherheitsgesetz gilt, dass der Hersteller, sein Bevollmächtigter und der Einführer jeweils im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bei der Bereitstellung eines Verbraucherprodukts auf dem Markt den Namen und die Kontaktanschrift des Herstellers sicherzustellen haben oder, sofern dieser nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, den Namen und die Kontaktanschrift des Bevollmächtigten oder des Einführers.

Auch § 9 Abs. 1 ElektroG sieht eine Kennzeichnung des Herstellers vor. Diese Kennzeichnung ist dauerhaft anzubringen. 

Im Rahmen der Abmahnung von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen und Out of the blue KG wird zudem gerügt, dass in unzulässiger Weise mit einer Garantie im Sinne § 479 BGB geworben worden sei. Wir haben bereits vielfach über Abmahnungen in Bezug auf fehlerhafte Werbung mit Garantien berichtet. Problematisch ist die Werbung immer dann, wenn sich Angaben zu der Garantie auf der Verpackung des Produktes befinden und die Angaben nach § 479 BGB nicht gemacht werden. Danach gilt u. a., dass eine Garantieerklärung (§ 443) einfach und verständlich abgefasst sein muss. Ferner muss die Garantieerklärung den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, enthalten. 

Des Weiteren muss die Erklärung den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers enthalten. 

Was wird im Rahmen der Abmahnung der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen und Out of the blue KG gefordert?

Eine unlautere Handlung löst einen Unterlassungsanspruch des Wettbewerbers aus. Im Rahmen der Abmahnung der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen und Out of the blue KG wird dementsprechend die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der angefallenen Rechtsanwaltskosten gefordert. 

Die Unterlassungserklärung sieht eine Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung i.H.v. 10.000 € vor.

Wie sollte man auf die Abmahnung der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen und Out of the blue KG reagieren?

Wir raten zunächst dazu, die Abmahnung ernst zu nehmen und durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen zu lassen. 

Wenn Sie nicht selbst Hersteller und/oder Einführer der Produkte sind, stellt sich zudem die Frage, ob Ihnen aufgrund der von Hersteller und Einführer der Produkte unterlassenen und/oder fehlerhaften Kennzeichnung Schadenersatzansprüche gegen Ihren Lieferanten zustehen. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden. 

Betroffene haben folgende Möglichkeiten, auf eine Abmahnung zu reagieren:

  • Abgabe der vorformulierten oder einer eigenen Unterlassungserklärung
  • Zurückweisung der Abmahnung, z. B. wegen Rechtsmissbrauchs und Hinterlegung einer Schutzschrift und/oder Einreichung einer negativen Feststellungsklage
  • Hinnahme einer etwaigen einstweiligen Verfügung und Abgabe einer Abschlusserklärung oder Einreichung eines Widerspruchs gegen die einstweilige Verfügung
  • Durchführung eines Klageverfahrens, wenn der Abmahnende eine Klage einreicht.

Angesichts der Vielzahl der Handlungsoptionen verbietet sich jegliche pauschale Aussage.

Unser Tipp: Unterschreiben Sie keinesfalls die vorgefertigte Unterlassungserklärung. Insbesondere die Höhe der vereinbarten Vertragsstrafe kann geändert werden. Des Weiteren entfaltet die Unterlassungserklärung unter Umständen umfangreiche Beseitigungspflichten, welche bei Zuwiderhandlung ebenfalls eine Vertragsstrafe auslösen.

Können Sie die Einhaltung der Unterlassungserklärung auf Dauer nicht garantieren, gibt es weitere Möglichkeiten, auf die Abmahnung zu reagieren. Wir beraten Sie hierzu in Münster und bundesweit. Im Übrigen sollten Sie folgende Tipps beachten:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert werden.
  • Fristen sollten beachten werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • In der Regel bestehen Ansprüche auf Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht und bietet Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung. Hierzu können Sie uns die Abmahnung einfach per E-Mail oder Fax übersenden. Wir beraten Sie in Münster und bundesweit im Wettbewerbsrecht. Weitere Informationen zum Thema Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht finden Sie unter: 

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-wettbewerbsrecht/

und unter 

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/wettbewerbsrecht/

Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte – Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht

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