Abmahnung von der Kosmetik vom Wasserfall GmbH und horak Rechtsanwälte

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Diese Woche erreichte uns wieder eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kosmetik vom Wasserfall GmbH und horak Rechtsanwälte. Auftraggeber der Abmahnung ist die Kosmetik vom Wasserfall GmbH, welche unter der Website www.attractive-skin.de Kosmetikprodukte und Nahrungsergänzungsmittel vertreibt. Wir haben bereits mehrfach über diese Abmahnung berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-der-kosmetik-vom-wasserfall-gmbh-und-den-horak-rechtsanwaelten_107091.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-kanzlei-horak-und-kosmetik-vom-wasserfall-gmbh-wegen-verstosses-gegen-kosmetik-vo_108370.html

Wir bieten betroffenen Unternehmen eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Hierzu können Sie uns gerne die Abmahnung via E-Mail oder Fax übersenden.

Gegenstand der Abmahnung der Kosmetik von Wasserfall GmbH und horak Rechtsanwälte

Gegenstand der aktuellen Abmahnung der Kosmetik vom Wasserfall GmbH und horak Rechtsanwälte ist ein angeblicher Wettbewerbsverstoß des Abgemahnten. Im Rahmen der Abmahnung werden insbesondere folgende Verstöße gerügt:

  • Fehlende oder fehlerhafte Angaben auf Behältnissen und Verpackungen von kosmetischen Mitteln
  • Fehlerhafte Angaben in Bezug auf Nahrungsergänzungsmittel, z. B. MHD.

Die horak Rechtsanwälte fordern das betroffene Unternehmen namens der Kosmetik vom Wasserfall GmbH auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Inanspruchnahme aus einem Gegenstandswert von 20.000 € auszugleichen.

Wie sollte auf die Abmahnung der Firma Kosmetik vom Wasserfall GmbH reagiert werden?

Vor Abgabe der Unterlassungserklärung muss zunächst sichergestellt werden, dass die Verstöße nicht mehr bestehen. Die Kennzeichnung von Kosmetika und Nahrungsergänzungsmitteln ist sehr umfangreich geregelt.

Da es sich bei diesen Regelungen um Marktverhaltensregeln handelt, welche Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen sein können, empfehlen wir, Produkte aus diesen Bereichen durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen zu lassen.

Empfänger einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sollten überdies folgende Grundregeln beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite,
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  • Fachanwalt kontaktieren – Wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung? – finden Sie die notwendigen Infos hier.

Unsere Leistung im Wettbewerbsrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner,
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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