Abmahnung von Grünecker wegen Harley-Davidson Marken – Kostenlose Ersteinschätzung

  • 1 Minuten Lesezeit

Aktuell erreichte uns wieder eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Grünecker wegen angeblicher Verletzung von Marken der Firma Harley-Davidson (H-D U.S.A LLC).  Wir kennen die Abmahnung der H-D U.S.A LLC bereits seit 2016 und haben immer wieder über diese Fälle berichtet.

Betroffenen Anbietern bieten wir eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt an. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung via E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

 

Was wird gefordert?

Gegenstand der Abmahnung von Grünecker ist die angebliche Verletzung von Markenrechten der Firma H-D U.S.A LLC. Es wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 500.000 €. Hinzu kommen Kosten des Testkaufs. Dies ist jedoch noch nicht alles. Ergänzend fordern die Anwälte von Harley Davidson Auskunft. Die Auskunft dient der Vorbereitung weiterer Schadenersatzzahlungen.

 

Wie sollte man auf die Abmahnung von Grünecker wegen Harley-Davidson Marken reagieren?

Wir kennen die Gegner und raten dem Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung  folgende Grundregeln zu beachten:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  •     Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktieren 


Unsere Leistung im Markenrecht:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung von der Firma H-D U.S.A LLC  und Grünecker erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  •     erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  •     durchgehend persönliche Ansprechpartner
  •     Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  •     unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

Weitere Tipps finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/abmahnung-markenrecht-10-punkte-die-sie-kennen-sollten/

Wir kennen den Gegner und haben bereits vielfach über diese Fälle berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-harley-davidson-h-d-usa-llc_081074.html

 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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