Abmahnung von Klaka Rechtsanwälte für BMW und die Marke "M"

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Auch im Jahr 2024 gehört Klaka Rechtsanwälte für BMW zu den fleißigsten Abmahnern im Markenrecht. Das Jahr ist erst wenige Wochen alt und schon gehen in unserer Markenkanzlei die ersten Abmahnungen und Klagen ein.

Bei der Marke "BMW" gibt es zwei typische Fallkonstellationen:

  1. Plagiate und Markenpiraterie. Hier werden schlicht Fälschungen angeboten, gegen die sich BMW zur Wehr setzt.
  2. Grauimporte beziehungsweise Parallelimporte. BMW verkauft auch außerhalb der Europäischen Union Originalteile - oft zum günstigeren Preis. Unsere Mandanten kaufen diese nichtsahnend ein und tappen in die Markenfalle - denn gegen Grauimporte ist BMW durch das Markenrecht geschützt. Sie werden hier bewertet wie Plagiate.

Noch häufiger scheint Klaka jedoch für die Sportwagenmarke "M" vorzugehen. Hier ist es so, dass BMW schlicht alle Kombinationen mit "M" im Bereich Kraftfahrzeuge für sich beansprucht.

Auch hier gibt es sowohl Fallkonstellationen mit Grauimporten als auch mit Fälschungen. 

Besonders häufig trifft es aber arglose Betreiber von Werkstätten oder Händler von Zubehörteilen und Ersatzteilen, die das Zeichen "M" als Teil ihres Firmennamens führen. 

Wir haben zahlreiche Abmahnungen gesehen, bei denen der Betreiber der Werkstatt oder des Onlinehandels schlicht den Buchstaben "M" als Initiale seines eigenen Namens verwendete. So war es wohl auch im Fall, den das LG München I unter dem Aktenzeichen 33 O 11904/18 verhandelte. Der Betreiber, dessen Nachname mit "M" beginnt, bot unter dem Zeichen "M Technic" Ladetechnik für E-Autos an. Das LG München I gab BMW im Ergebnis Recht, dass der Firmenname die Marke "M" verletzt.


BMW meldet extrem viele Marken an und lässt sich regelmäßig auch Dinge schützen, die sie nie angeboten haben und wohl auch nie anbieten werden. Da Markeninhaber jedoch eine fünfjährige Benutzungsschonfrist haben, können die Waren und Dienstleistungen auch erst dann gelöscht werden. Daher meldet BMW die Marken immer - mit geringen Äderungen - neu an und lässt die Benutzungsschonfrist neu beginnen. Und so lässt sich BMW dauerhaft etliche Dinge schützen und mahnt sie ab, die allenfalls entfernt verwandt sind und zu denen zu den tatsächlich angebotenen Produkten keinerlei Verwechslungsgefahr bestünde.


BMW fordert immer

  • sofortige Beseitigung des Angebots
  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Auskunft über die Vertriebswege
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung der Abmahnkosten
  • Zahlung von Schadensersatz

Wurden auch Sie abgemahnt? Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung mit BMW und kontaktieren uns noch heute.


Foto(s): canva

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