Abmahnung von Leszek W. und Rechtsanwalt Andre R. Rump – Link zur OS-Plattform

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Heute erreichte uns eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Aktuell mahnt Rechtanwalt Andre R. Rump namens des Herrn Leszek W. einen eBay-Händler ab, der den sogenannten OS-Link nicht in klickbarer Form auf seinen Angeboten vorgehalten hat. Wenn Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung erhalten haben, können Sie uns diese gerne via E-Mail oder Fax übersenden. Wir melden uns im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung bei Ihnen.

Was wird gefordert und ist die Abmahnung berechtigt?

Rechtsanwalt Andre R. Rump fordert des Herrn Leszek W. die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten verlangt. In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Gegenstandswert von 5.000 € angesetzt.

Ob die Abmahnung berechtigt ist, hängt von dem konkreten Einzelfall ab. In Bezug auf den sogenannten OS-Link gilt, dass dieser Link aus Sicht einiger Gerichte „klickbar“ sein muss. Unstreitig müssen Verbraucher aktuell aber immer auf die Möglichkeiten hingewiesen werden. Onlinehändler, die keinen Link vorhalten, riskieren, eine Abmahnung zu erhalten. Es müssen daher zwingend Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung gestellt werden.

Muss die Unterlassungserklärung unterschrieben und der Onlineshop ausgeschaltet werden?

Keinesfalls sind Abgemahnte verpflichtet, die Unterlassungserklärung von Rechtsanwalt Andre R. Rump zu unterschreiben. Auch der Shop muss nicht ausgeschaltet werden. Erforderlich ist, dass vor Abgabe einer Unterlassungserklärung die notwendigen Angaben eingefügt werden. Wir empfehlen den Empfängern einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung üblicherweise folgende Verhaltenstipps zu beachten:

  • Ruhe bewahren.
  • Fristen einhalten.
  • Abmahnung durch spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
  • Unterlassungserklärung nicht voreilig unterschreiben.

Wir beraten seit über 10 Jahren Mandanten im Wettbewerbsrecht. Wir kennen bereits die Gegner, die Abmahnung und das Vorgehen und können Ihnen eine erste Einschätzung der Abmahnung kostenlos anbieten. Nutzen Sie unsere Erfahrung!

Unsere Leistung im Wettbewerbsrecht und IT-Recht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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