Abmahnung von Lothar Fürst „MH My-Musthave“ durch Rechtsanwalt aus Berlin | Kein OS-Hinweis auf Ebay

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Die Abmahner

MH My-Musthave ist ein Label des Unternehmens Lothar Fürst My-Musthave. Das Unternehmen ist in Goch ansässig und vertreibt Taschen, Modeaccessoires und Bekleidung für Damen und Herren. Dabei ist das Unternehmen weltweit aktiv und vertreibt die Waren über Online-Plattformen, Online-Warenshop und Boutiquen.

Ein uns bekannter Rechtsanwalt aus Berlin vertritt diesen Fall, wobei der Rechtsanwalt bereits in mehreren ähnlichen Verstößen aktiv ist.

Der Vorwurf

Ein auf eBay aktiver Händler bietet Waren ohne Hinweis auf die EU-Verordnung Nr. 524/2013, Hinweise zur Streitbeilegung, an.

Des Weiteren bewirbt er seine Waren mit „PU-Leder“, obwohl dieser Begriff kein in Deutschland anerkanntes Material darstellt.

Forderung

Es werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der Anwaltskosten in Höhe von 413,64 € gefordert.

Unsere Einschätzung

Nach der EU-Verordnung ist es notwendig, einen Link für die OS-Plattform bereitzustellen. Die Verbraucher müssen darüber informiert werden, in welcher Form Sie verbraucherrechtliche Streitigkeiten klären können.

Zudem dürfen Waren nur mit anerkannten Materialbegriffen beworben werden. Das „PU-Leder“ könnte die Verbraucher täuschen, da Sie davon ausgehen könnten, dass es sich vorliegend um Lederwaren handelt. Der Begriff ist jedoch von der Branche erfunden und stellt ein lederähnliches, dennoch qualitätsminderes, Material dar.

Unser Rat

Werben Sie nur mit anerkannten Materialbegriffen und unterlassen Sie eine Täuschung der Verbraucher. Das Täuschen von Verbrauchern stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, der mit Unterlassungserklärungen und hohen Strafen geahndet wird. 

Liegt Ihnen bereits eine Unterlassungserklärung vor, kontaktieren Sie unbedingt einen Anwalt noch innerhalb der Frist, der gerne alles Weitere mit Ihnen bespricht. Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung erst nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt. Wir stehen Ihnen für eine Abänderung der Unterlassungserklärung bzw. für die Abwehr einer unberechtigten Abmahnung gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns – eine Erstberatung ist für Sie unverbindlich und kostenlos. 

Ihr Rechtsanwalt Sebastian Günnewig

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung

Upload-Formular: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Stand Jan 19


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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