Abmahnung von Porsche wegen Markenverletzung erhalten?

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Aktuell erreicht uns erneut eine Abmahnung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG und der Kanzlei UNIT4 IP. Wieder geht es um angebliche Markenverletzung zu Lasten der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG.

Wir kennen den Gegner und das Vorgehen seit Jahren und vertreten viele Mandanten, die eine entsprechende Abmahnung von der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG erhalten haben. Wenn Sie auch eine entsprechende Abmahnung erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Spezialisten für Markenrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen.

Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung der Porsche AG nebst Telefonnummer an info@wd-recht.de . Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen und klären Sie über die ersten Reaktionsmöglichkeiten auf.


Warum verschicken Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG und die Kanzlei UNIT4 IP eine Abmahnung?

Gegenstand der erneuten Abmahnung ist die angebliche Verletzung von Marken der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG. 

Es wird der Vorwurf erhoben, dass Felgen unter der Verwendung von Marken der Firma Porsche angeboten werden, welche in dieser Form (umgestaltet als Uhr) nicht von Porsche in der Verkehr gebracht wurden. Hintergrund ist, dass die Verwendung von Marken in Bezug auf Originalware zwar grundsätzlich erlaubt ist, aber die Änderung an Originalprodukten nur in rechtlich sehr engen Grenzen zulässig ist (§ 24 MarkenG). Dies gilt auch für die Nennung vor Marken im Zusammenhang mit Originalen (§23 MarkenG).

Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG und UNIT4 IP Rechtsanwälte fordern von den Abgemahnten die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung. Ferner wird Auskunft verlangt. 

Die Auskunft dient der Vorbereitung etwaiger Schadenersatzansprüche gegen den Abgemahnten. Des Weiteren werden die Rechtsanwaltskosten der Abmahnung verlangt.


Wie sollte man auf die Abmahnung von Porsche reagieren?

Wir vertreten seit einigen Jahren sehr viele Mandanten in Bezug auf Abmahnungen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG. 

Von herausragender Bedeutung ist dabei die Unterlassungserklärung. Diese sollte niemals ungeprüft unterzeichnet werden. 

Häufig wird die Reichweite der Erklärung unterschätzt. Nur wer den Begriff „kerngleiche Verstöße“ und die Risiken in Bezug auf Beseitigungsansprüche und die Rechtsprechung hierzu kennt, kann darüber nachdenken, eine Unterlassungserklärung ohne fachanwaltliche Hilfe zu unterzeichnen.

Eine vorschnelle Abgabe kann andernfalls zu erheblichen Haftungsrisiken und hohen Vertragsstrafen führen. Unsere Expertentipps lauten daher:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •      Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •     Fachanwalt kontaktieren.


       

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

Weitere nützliche Tipps finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/abmahnung-markenrecht-10-punkte-die-sie-kennen-sollten/


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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