Abmahnung von Rechtsanwalt Marcel van Maele/EPROFX Ltd.

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Wir vertreten seit einiger Zeit Mandanten, die eine Abmahnung des Rechtsanwalts Marcel van Maele erhalten haben. Wir haben bereits mehrfach über diese Abmahnungen des Rechtsanwalts Marcel van Maele berichtet:

Es liegen uns Abmahnungen und einstweilige Verfügungen vor.

Aktuell spricht Rechtsanwalt Marcel van Maele Abmahnungen im Auftrag der EPROFX Limited, vertreten durch den Direktor Mohamed Badel Fattah, 51 New Imperial Crescent, GB-B11 3FJ Birmingham, UK, aus. Rechtsanwalt Marcel van Maele behauptet in der aktuellen Abmahnung, dass seine Mandantschaft, die EPROFX Ltd. aus Birmingham, seit langen Jahren unter der Adresse in Birmingham einen Handel mit Computersoftware und Hardware betreibt.

Gegenstand der Abmahnung ist wieder der angeblich wettbewerbswidrige Vertrieb von Microsoft Produkten. Rechtsanwalt Marcel van Maele behauptet im Rahmen der Abmahnung, dass der Verkauf von Produktschlüsseln durch Übersendung lediglich eines Produktkeys urheberrechtlich unzulässig sei. Der Verkauf sei zudem gegenüber dem angesprochenen Verbraucherkreisen irreführend gem. der §§ 3,5, 5a UWG.

Rechtsanwalt van Maele fordert die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung, einen pauschalisierten Schadenersatz sowie Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 100.000 €.

Rechtslage beim Verkauf von Gebrauchtsoftware im Onlinevertrieb

Entscheidend sind in Bezug auf den Verkauf von Gebrauchtsoftware im Onlinevertrieb die „Used-Soft“-Entscheidungen sowie die „Green-IT“-Entscheidung des BGH. Fraglich ist zudem, ob ein Verstoß gegen die Vorgaben der vorstehenden Urteile und damit der Vertrieb möglicherweise rechtsmangelbehafteter Software gleichzeitig ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellt. Zumindest das Landgericht Frankfurt hat dies in einigen uns vorliegenden Entscheidungen bestätigt. Des Weiteren ist auch immer zu prüfen, ob der Abmahnende rechtsmissbräuchlich handelt. Dies ist der Fall, wenn die Abmahnung nur dazu dient, dem Anwalt einen Kostenerstattungsanspruch zu ermöglichen. Ein Indiz ist z. B. eine hohe Abmahnhäufigkeit bei nur geringer wirtschaftlicher Betätigung des Auftraggebers.

Reaktion bei Erhalt einer Abmahnung

Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie folgende Grundregeln beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren

Unsere Leistung für Sie

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts.

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.


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