Abmahnung von Rechtsanwalt S. und der Plogoo UG erhalten? Fachanwalt kontaktieren!

  • 2 Minuten Lesezeit

Seit dem Jahr 2012 vertreten wie eine Vielzahl von Mandanten, die eine Abmahnung des Rechtsanwalts S. erhalten haben. Rechtsanwalt S. mahnt in dem aktuellen Fall im Auftrag der Plogoo UG ab. Wir haben bereits über diese Abmahnung berichtet: 

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-der-plogoo-ug-und-S./

Vorab: Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwalts S. erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Hierzu können Sie uns die Abmahnung via E-Mail oder Fax übersenden – wir melden uns umgehend bei Ihnen und klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen möchten.

Viele Abmahnungen von Rechtsanwalt S. seit 2012

Da wir seit 2012 durchgehend mit Abmahnungen des Rechtsanwalts S. zu tun haben, kennen wir den Gegner und sein Vorgehen. Aufgrund der Anzahl der Abmahnungen sollte immer auch die Frage des Rechtsmissbrauchs geprüft werden. Ob die Abmahnung des Rechtsanwalts S. im Auftrag der Plogoo UG rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam ist, ist anhand des Einzelfalls zu prüfen. 

Was wird von Rechtsanwalt S. und der Plogoo UG gefordert?

Die Plogoo UG und Rechtsanwalt S. fordern die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 3.000 €. Hier gilt: Betroffene sollten keinesfalls die geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Wenn Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt S. und der Plogoo UG erhalten haben, sollten Sie folgende Tipps beachten:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert werden.
  • Fristen sollten beachten werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.

Abgemahnte, die eine Abmahnung der Plogoo UG und Rechtsanwalt S. erhalten haben, haben folgende Reaktionsmöglichkeiten:

  • Abgabe der vorformulierten oder einer eigenen Unterlassungserklärung
  • Zurückweisung der Abmahnung, z. B. wegen Rechtsmissbrauchs und Hinterlegung einer Schutzschrift und/oder Einreichung einer negativen Feststellungsklage
  • Hinnahme einer etwaigen einstweiligen Verfügung und Abgabe einer Abschlusserklärung oder Einreichung eines Widerspruchs gegen die einstweilige Verfügung
  • Durchführung eines Klageverfahrens, wenn der Abmahnende eine Klage einreicht.

Angesichts der Vielzahl der Handlungsoptionen verbietet sich jegliche pauschale Aussage. Wer hier vorschnell zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung rät, liegt falsch. Können Sie die Einhaltung der Unterlassungserklärung auf Dauer nicht garantieren, gibt es weitere Möglichkeiten, auf die Abmahnung zu reagieren. 

Bei Abmahnung: Fachanwalt kontaktieren!

Wir beraten Sie hierzu in Münster und bundesweit. Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht und bietet Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung. Hierzu können Sie uns die Abmahnung einfach per E-Mail oder Fax übersenden. Wir beraten Sie in Münster und bundesweit im Wettbewerbsrecht. 

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch per E-Mail und Telefon

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht finden Sie unter: 

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/

Weitere Informationen zu den von uns bearbeiteten Abmahnungen von Rechtsanwalt S. finden Sie z. B. unter: 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-rechtsanwalt-S.-fuer-die-wetega-ug-haftungsbeschraenkt_139552.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/mm-service-ug-abmahnung-von-rechtsanwalt-S.-erhalten_094300.html



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