Ebay Abmahnung: VSM Deutschland GmbH durch Marquardt Rechtsanwälte | Garantie-Bedingung, Impressum

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Die Abmahner

Die in Karlsruhe ansässige VMS Deutschland GmbH vertreibt auf nationaler Ebene die Marken Singer, Husqvarna Viking ( http://www.husqvarnaviking.com/) und Pfaff ( http://www.pfaff.com/).

Die Marquardt Rechtsanwälte vertreten das Unternehmen in der aktuellen Sache und sprechen vertretend für das Unternehmen die aktuelle Abmahnung aus.

Der Vorwurf 

Gerügt wird ein Verstoß gegen § 312d BGB i. V. m. Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 9, § 4 Abs. 1 EGBGB, nach dem der Händler vollumfänglich über die Garantiebedingungen des Herstellers informieren muss. Vorliegend wird ein Angebot auf eBay unzureichend mit den Herstellergarantiebedingungen beworben.

Die Forderung

Es wird eine unterzeichnete strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert, um ein Zuwiderhandlungen auszuschließen bzw. unter Vertragsstrafe zu stellen.

Des Weiteren soll der Abgemahnte für die Anwaltskosten in Höhe von 1.531,90 € (Gegenstandswert: 22.500 €) aufkommen.

Unsere Einschätzung

Waren, die mit einer Herstellergarantie belegt sind, müssen auch durch den Händler dementsprechend beworben werden. Das heißt, dass der Händler seinen Abnehmerkreis vollumfänglich über die Garantiebedingungen aufklären muss (§ 312d BGB i. V. m. Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 9, § 4 Abs. 1 EGBGB).

Kommt der Händler dieser Pflicht nicht nach, liegt ein Wettbewerbsverstoß dar, der Grundlage einer Abmahnung sein kann.

Update vom 14.06.2020:

Uns liegt ein aktueller Fall vor, in welchem ein eBay-Händler wegen eines (angeblich) fehlerhaften Impressums, einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung und fehlenden Informationspflichten abgemahnt wurde.

Das weitere Vorgehen bleibt gleich, doch wird nun ein Streitwert i. H. v. 27.500,- Euro zugrunde gelegt. 

Zudem wird der Druck auf den Abgemahnten dadurch aufgebaut, dass bereits angekündigt wird, dass "über die bereits gewährte Frist zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung eine Fristverlängerung nicht möglich" sei. 

Unser Rat

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, so lassen Sie diese unbedingt von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen. 

Handeln Sie möglichst schnell, indem Sie uns unmittelbar nach Erhalt der Abmahnung kontaktieren. Wir übernehmen gerne die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung. Sollte sich herausstellen, dass die Unterlassungserklärung zu Ihren Ungunsten und zudem sehr weit gefasst wurde, so nehmen wir gerne eine Modifizierung vor. Diese ist häufig auch unbedingt nötig, da erfahrungsgemäß die Vertragsstrafe auch tatsächlich geltend gemacht wird, wenn ein erneuter Verstoß vorliegt.

Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung und nehmen Sie die Zahlungen erst nach Rücksprache mit uns vor. Gern stehen wir Ihnen während der gesamten Zeit unterstützend zur Seite.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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