Abmahnung von Sylke Henneken: Fehlende E-Mail-Adresse im Impressum – Pflichten gewerblicher Websites

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Die Abmahner

Die Abmahnerin Frau Sylke Henneken (33102 Paderborn) vertreibt über ihren Onlinehandel Bastelmaterialien, Schmuck und Kleidung.

Der Vorwurf 

Der Vorwurf besteht in einem Wettbewerbsverstoß wegen fehlender Angaben im Impressum.

Die Forderung

Unser Mandant wird aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten für die Abmahnung in Höhe von 887,03 Euro zu übernehmen.

Unsere Einschätzung

In § 5 TMG ist geregelt, dass aufgrund der Kennzeichnungspflicht jede gewerbliche Website eines Impressums bedarf. Damit ist ein solches Impressum insbesondere verpflichtend für alle gewerblichen Onlinehändler. Umfasst sind hierbei auch die Online-Shops der Händler bei Auktionshäusern wie eBay.

Daher kann ein Verstoß gegen diese Pflicht einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellen.

Unser Rat

Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt das Impressum ihrer Website überprüfen. Verpflichtende Angaben im Impressum sind Angaben über den Betreiber der Seite, seine Kontaktangaben (Telefon und E-Mail-Adresse) und seine Handelsregisternummer.

Wurden Sie bereits abgemahnt, sollten Sie schnellstens einen Fachanwalt aufsuchen, um sich individuell beraten zu lassen. Vorsicht ist bei Abgabe der beigelegten Unterlassungserklärung geboten. Diese sind oft einseitig formuliert und gehen über das nötige Maß einer solchen Erklärung hinaus. Weiter können solche Unterlassungserklärung im Folgenden zu hohen Vertragsstrafen führen.

(Stand: 09/2018)

Für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung! Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihre Rechtsanwälte Sebastian Günnewig und Philipp Muffert

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