Abmahnung wegen Verletzung der Marke „Schmuddelwedda“ durch CBH Rechtsanwälte

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Aktuell liegt unserer Kanzlei eine Abmahnung des Unternehmen Dreimaster Modevertrieb GmbH wegen der widerrechtlichen Nutzung des Zeichens „Schmuddelwedda“ vor. Ausgesprochen wurde die Abmahnung durch die Kanzlei CBH Rechtsanwälte aus Hamburg.

Die Dreimaster Modevertrieb GmbH ist in der Herstellung und dem Angebot sowie Vertrieb von Bekleidungsstücken tätig und ist Inhaberin der Unionsmarke „SCHMUDDELWEDDA“, die unter anderem für Bekleidungsstücke und Mützen in der Klasse 25 geschützt ist.

Das Abgemahnte Unternehmen hatte auf der Social Media Plattform Instagram bei einem eigenen Beitrag den Hashtag „schmuddelwedda“ gesetzt, ohne dass dort Produkte der Marke „Schmuddelwedda“ angeboten wurden.

Die Dreimaster Modevertrieb GmbH ist daher der  Ansicht, dass ein Verstoß gegen Art. 9 Abs. 1 lit. a) UMWV vorliegt. Um die Markenverletzung zu untermauern haben die CBH Rechtsanwälte einen Beschluss des Landgericht Hamburg hinsichtlich eines vergleichbaren Falls beigefügt.

Der Beschluss ist sehr kritisch zu sehen. Nach unserer Ansicht, erwartet der Verkehr in einem Hashtag keinen Herkunftshinweis. Insoweit ist fraglich, ob wirklich eine Markenrechtverletzung vorliegt. Es bedarf aber immer einer Prüfung des Einzelfalles.

Von den CBH Rechtsanwälten wird  die unverzüglichen Beseitigung des Verstoßes verlangt. Ebenso soll der Abgemahnte zu Gunsten der  Dreimaster Modevertrieb GmbH eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.  Soll eine solche nicht binnen der kurzen Frist abgegeben werden, wird mit dem Antrag auf Erlass einer einstweilige Verfügung bzw. Klage gedroht.

In der Unterlassungserklärung soll sich der Abgemahnte auch dazu verpflichten, allen aus der Verletzungshandlung entstandenen und noch entstehenden Schaden zu ersetzen.

Schließlich soll sich die Abgemahnte auch verpflichten, die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme nach einem Gegenstandswert von 75.000 € zu zahlen, was eine Summe von über 2.200 € ausmacht.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, ungeprüft eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und andere Ansprüche anzuerkennen.

Unsere Empfehlung:

  • Ruhe bewahren
  • Frist beachten
  • Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen
  • Nicht ungeprüft Erklärungen abgeben oder Zahlungen leisten
  • Einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung und Verteidigung beauftragen


Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Wir helfen seit über 15 Jahren Opfern bei Abmahnungen aus dem Bereich des Markenrechts. Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen.



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