Abmahnung wegen Verstoß gegen Urheberrecht/Markenrecht/Wettbewerbsrecht erhalten - was tun?

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Wer kennt es nicht?!

Man postet ein Bild oder eine Illustration oder ein Zitat auf seiner Homepage oder dem eigenen Social Media Kanal, weil es gerade so passend ist. Gefunden hat man das Bild bzw. das Zitat ganz einfach über Google, auf einer anderen Social Media Seite oder ähnlichem.

Oder man hat eine Marke angemeldet, weil man den Begriff so passend und perfekt findet. Recherche davor – ja, aber nur mal kurz im DPMA-Register auf Identität und in der Domainrecherche durchgecheckt.

Diese Denkweise ist in gewisser Weise nachvollziehbar – wer spart schon nicht gerne unnötige Kosten?! Man bekommt schnell, einfach und vor allem kostenlos bzw. -günstig genau das, was man möchte. Also alles prima?!

Die Abmahnung kommt früher oder später

Nein – einige Wochen oder auch Monate später flattert auf einmal eine Abmahnung ins Haus. Man soll gegen Urheberrechte bzw. Markenrechte verstoßen haben und wird nun teuer zur Kasse gebeten.

Nun bekommen die meisten ein mulmiges Gefühl. War das vielleicht doch nicht ganz so einfach und kostengünstig möglich? Das mulmige Gefühl wird ignoriert, bestätigt durch zahlreiche Internetforen, in welchen es heißt, dass Abmahnungen Fake sind – hört man ja schließlich öfters.

Folgt der ersten Abmahnung jedoch eine zweite, bei der die geforderten Beträge meist schon höher sind als noch in der ersten und wird mit einem gerichtlichen Verfahren gedroht, kommt bei den meisten doch die Einsicht, dass es vielleicht klug wäre, das Ganze nun nicht weiter still auszusitzen, sondern sich doch Hilfe zu holen.

Abmahnung –warum?

Die Gründe, weshalb Sie eine Abmahnung erhalten können, sind sehr vielseitig – Verletzung von Urheberrechten durch Bildklau, Filesharing, Verwendung fremder Texte, Verstoß gegen das Markenrecht, Verstoß gegen Wettbewerbsrecht aufgrund von unwirksamer AGB etc.

Immer wieder erhalten wir neue Anrufe von verzweifelten Personen, welche eine Abmahnung erhalten haben.

Wie sieht so eine Abmahnung aus?

Im Normalfall sieht diese Abmahnung dann wie folgt aus:

Es wird erst einmal im Juristendeutsch dargestellt, welche Verstoß Sie begangen haben sollen – für viele bereits logischerweise eher unverständlich.

Dann wird Ihnen mitgeteilt, welche Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden.

  1. So wird von Ihnen beispielsweise gefordert, dass Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Diese hängt praktischerweise schon hinten an der Abmahnung an –  oftmals aber viel zu weitgehend.
  2. Daneben kann es sein, dass Sie zu einer Auskunft aufgefordert werden, wie lang und wo Sie z.B. ein Bild, den Text, die Marke etc. verwendet haben.
  3. Auf Basis der Auskunft – oder gar sofort – wird meist Schadensersatz von Ihnen gefordert sowie Erstattung von Anwaltskosten. Stellen Sie sich darauf ein, dass auf jeden Fall ein Schadensersatz gefordert wird.

Und jetzt?!

Und was sollen Sie nun machen? Beim gegnerischen Anwalt anrufen?! Alles zahlen und hoffen, dass damit es erledigt ist?! Oder einfach weiter ignorieren und hoffen, dass sich die Abmahnung und die Forderung in Luft auflöst?!

Nun Sie haben mehrere Möglichkeiten – manche sind zu empfehlen, manche eher zu vermeiden.

Einfach ignorieren – passiert schon nichts…

Die wohl schlechteste Idee ist, die Abmahnung einfach zu ignorieren. Die allerwenigsten werden ihre Forderungen gegen Sie einfach fallen lassen. Die Abmahnung löst sich auch nicht wie durch ein Wunder in Luft auf. Vergessen wird der Abmahnende Sie höchstwahrscheinlich auch nicht – schließlich bezahlt er meist selbst eine(n) Anwwalt/Anwältin dafür, die Forderung nicht zu vergessen und bis zum Ende zu verfolgen.

Reagieren Sie also nicht auf die Abmahnung, müssen Sie damit rechnen, dass ein Gerichtsverfahren gegen Sie eingeleitet oder eine einstweilige Verfügung beantragt wird. Dieses kann unter Umständen sehr teuer für Sie werden und letztlich besteht das hohe Risiko, dass Sie dieses Verfahren verlieren, da dem Abmahnenden ggf. tatsächlich Ansprüche gegen Sie zustehen. Dies können Sie unter Umständen aber gar nicht beurteilen. Sie müssen dann nicht nur den ursprünglichen Forderungen nachkommen, sondern auch noch die entstandenen gerichtlichen Kosten zahlen.

Ignorieren Sie die Abmahnung daher auf keinen Fall - Reagieren Sie!

Einfach schnell allen Forderungen nachkommen und gut ist?!

Sie können den Forderungen der Abmahnung auch einfach nachkommen. Der/Die Abmahnende hat dann, was er/sie will und Sie haben Ihre Ruhe?! – Nein.

So brauchen Sie zwar kein gerichtliches Verfahren zu befürchten – die Auswirkungen können aber mindestens genauso gravierend sein. Denn: Können Sie selbst abschließend beurteilen, ob die Abmahnung und die geltend gemachten Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind? Vielleicht waren Sie ja berechtigt, das Bild zu nutzen; vielleicht sind die AGB ja doch korrekt. Können Sie abschätzen, was die Folgen einer unbedachten Auskunft oder Abgabe einer unveränderten Unterlassungserklärung für Sie bedeuten? Sie laufen vielmehr in die Gefahr sich neuen, noch erheblicheren Forderungen auszusetzen, ohne dass Ihnen dies überhaupt bewusst sind – quasi vom Regen in die Traufe!

Es ist definitiv davon abzuraten, den Forderungen der Abmahnung einfach blind zu folgen und die Sache damit vermeintlich „schnell“ zu erledigen.

Vielleicht doch professionelle Hilfe holen?!

Letztlich könnte man natürlich auch mal jemanden um Rat fragen, der sich damit auskennt. Und damit ist nicht das allwissende Internet oder der Neffe/die Nichte, der/die gerade Jura im zweiten Semester studiert, gemeint, sondern tatsächlich ein(e) Fachanwalt/Fachanwältin, der/die sich im Bereich Urheber- und Medienrecht bzw. Gewerblichen Rechtsschutz auskennt. Diese haben nämlich tatsächlich sehr oft mit Abmahnungen zu tun und wissen daher genau, worauf es nun ankommt.

Wir können Sie also an die Hand nehmen und mit Ihnen zusammen nach der wirklich günstigsten Lösung für Ihr Problem suchen.

Was aber machen wir mit Ihnen und Ihrem Problem?

1. Problemanalyse

Zunächst prüfen wir, ob denn tatsächlich ein Abmahngrund vorliegt. Also ob Sie tatsächlich ein rechtswidriges Foto verwendet haben oder ob es nicht doch richtig lizenziert bzw. unlizenziert nutzbar gewesen sein könnte. Diese Einschätzung kann Ihnen nur ein(e) (am besten spezialisierter) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zuverlässig geben.

Kommen wir tatsächlich zu dem Ergebnis, dass die Abmahnung grundlos erging, so werden wir gegen diese vorgehen. Eventuell muss der/die Abmahnende sogar die Anwaltskosten erstatten, die Ihnen hierdurch entstehen.

2. Schaden minimieren

Sollte die Abmahnung berechtigt sein, so prüfen wir, ob die geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind oder ob diese viel zu weitreichend angesetzt sind. Hierbei kommen wir immer wieder zu der Feststellung, dass der geforderte Schadensersatz zu hoch ist und können diesen oftmals erfolgreich minimieren. Somit können Sie am Ende doch noch Geld sparen. Auch die Unterlassungserklärung, welche Sie über viele Jahre hinweg bindet, sollte einer Überprüfung unterzogen werden, denn erneute Verstöße hiergegen können ab sofort eine meist mindestens vierstellige Vertragsstrafe auslösen.

3. Neue Forderungen verhindern

Letztlich wollen wir weitere Abmahnungen oder gar Vertragsstrafen für Sie vermeiden.

Zur Vermeidung von Vertragsstrafen aus einer abgegebenen Unterlassungserklärung sowie hins. weiterer Abmahnungen klären wir Sie darüber auf, welches Verhalten problematisch ist und was Sie ändern können und auch darüber – wie der Verstoß nun beseitigt werden muss. Gerade letzteres ist etwas, woran viele scheitern.

Wir kümmern uns also um Sie und Ihr Problem und helfen Ihnen, den bestmöglichsten Weg heraus aus dem möglichen Dilemma zu finden.

Bedenken Sie bitte, dass wir Ihnen am meisten helfen können, wenn Sie sich gleich bei der ersten Abmahnung an uns wenden. Hier haben wir noch die besten Chancen, die Ansprüche abzuwehren oder maximal zu reduzieren. Sind Sie erst einmal in einem gerichtlichen Verfahren, so ist unsere Verhandlungsposition naturgemäß meist schlechter oder die Beweise für Ihre Entlastung sind schlicht nicht mehr oder nur unter großen Umständen beschaffbar. Kommen Sie daher möglichst früh zu uns, damit wir das Maximum für Sie erreichen können.

Weiteres zu dem Thema und unserer Hilfe für Sie lesen Sie hier.

Foto(s): CarmenFritz


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