Abmahnung WeSaveYourCopyrights für Computersoftware Nexus 2 iAd. reFX Audio Software Inc.

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Die Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei mbH WeSaveYourCopyrights mahnt im Auftrag der reFX Audio Software Inc. das unerlaubte Zurverfügungstellen der Computersoftware Nexus 2 im Rahmen eines Filesharingsnetzwerks (sog. Tauschbörse) ab.

Betroffenen wird vorgeworfen, durch den mit dem Download der Software automatisch einhergehende Upload die Software Nexus 2 einer Vielzahl von Usern zum Download offeriert zu haben und somit Urheberrechte der reFX Audio Software Inc. verletzt zu haben. Folglich bestehe ein Anspruch auf Unterlassung, der nicht allein dadurch ausgeräumt werden kann, dass die Software Nexus 2 zukünftig nicht mehr "öffentlich zugänglich" im Sinne des § 19a UrhG gemacht wird. Vielmehr muss, um den möglicherweise bestehenden Unterlassungsanspruch zu befriedigen, zusätzlich eine sog. strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Die dem Abmahnschreiben beiliegende Unterlassungserklärung sollte dazu allerdings nicht genutzt werden, da diese zum einen als Schuldanerkenntnis gewertet werden kann und zum anderen weiter Abmahnungen (sog. Folgeabmahnungen) der reFX Audio Software Inc. ermöglicht.

Die Rechtsanwaltsgesellschaft mbH WeSaveYourCopyrights fordert weiter die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 3.000 EUR. Dieser Betrag soll sowohl die Kosten der Rechtsanwälte WeSaveYourCopyrights, als auch den Schadensersatzanspruch der reFX Audio Software Inc. abdecken.

Betroffenen wird in aller Regel zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zu raten sein, mit der kein Schuldanerkenntnis verbunden ist und die weiter Abmahnungen ausschließt. Die geforderten Beträge lassen sich regemäßig - teilweise erheblich - reduzieren. Je nach Konstellation, kann die Zahlung in einigen Fällen auch komplett verweigert werden.

Lassen Sie sich beraten. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.

Weiter Informationen unter

www.recht-hat.de


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