Abmahnung | Wettbewerbsrecht / FSK-18 | Knut Harders

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Aktuell wurde uns eine Abmahnung des Herrn Knut Harders wegen eines angeblich wettbewerbswidrigen Verstoßes gegen das JuSchG vorgelegt. Die Abmahnung wurde durch die Rechtsanwälte Kampe Wilcken Wiedemann ausgesprochen. Gegenstand der Abmahnung ist ein Verstoß gegen das JuSchG durch den angeblichen Verkauf eines sogenannten FSK-18 Films über die Handelsplattform Amazon.

Was ist der Vorwurf?

FSK-18 Filme (§ 14 JuSchG) dürfen gem. § 12 Abs. 3 Ziff. 2 JuSchG Jugendlichen nicht angeboten und/oder überlassen werden. Ein Versand ist nur dann gestattet, wenn sichergestellt ist, dass Jugendliche keinen Zugriff auf die versendeten Filme haben können. Dies wäre z.B. bei der Verwendung des Postidentverfahren der Fall.

Ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz stellt zugleich einen Verstoß gegen das UWG (Wettberwebrecht) dar. Gemäß § 3a UWG (In der Abmahnung der Rechtsanwälte Kampe Wilcken Wiedemann fälschlicherweise als §§ 3, 4 Nr. 11 UWG bezeichnet) handelt es sich bei dem Jugendschutzgesetz um eine Marktverhaltensregel. § 3a UWG lautet:

„Unlauter handelt, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, und der Verstoß geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen.“

Was wird gefordert?

Die Rechtsanwälte Kampe Wilcken Wiedemann fordern im Namen ihrer Mandantschaft, Herrn Knut Harders, die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 5.000 €. Ferner wird angedroht, dass man in Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung weiteren Schadenersatz geltend machen werde.

Reaktionsmöglichkeiten bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung

Die Anwälte unserer Fachkanzlei vertreten seit vielen Jahren eine Vielzahl von Gewerbetreibenden im Onlinehandel. Die Abmahnung wegen angeblicher oder tatsächlicher Wettbewerbsverstöße ist dabei eine häufige Begleiterscheinung des Onlinehandels.

Betroffenen ist zu raten, die Abmahnung nicht zu ignorieren. In der Regel ist es ratsam, die Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen. Ein Fachanwalt kann zudem überprüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist und welche weiteren Schritte (Zurückweisung der Abmahnung, negative Feststellungsklage oder Abgabe einer Unterlassungserklärung) zu ergreifen sind. Die geforderte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne (fach-) anwaltliche Prüfung unterschrieben werden.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachkanzlei Dr. Wallscheid & Drouven

Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven bieten Onlinehändlern, die eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das UWG erhalten haben, eine kostenlose Ersteinschätzung ihres Falles an.

Hierzu können Sie uns die erhaltene Abmahnung für Sie unverbindliche vorab per E-Mail oder Fax übersenden. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen im Rahmen unserer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zurück.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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