Abmahnung+Klage Deutsche Umwelthilfe e.V. wg Immobilienanzeige (EnEV) – wir erzielten Klagerücknahme

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Uns lag ein Fall zur Verteidigung gegen eine Abmahnung und Klage des Deutschen Umwelthilfe e. V. zur Verteidigung vor. 

Nach unserem Vortrag nahm der Verein seine Klage zurück. 

Wir helfen auch Ihnen, wenn Sie betroffen sind! 

Im Einzelnen

Der Deutsche Umwelthilfe e. V. mahnt regelmäßig wegen (angeblicher) Wettbewerbsverstöße insbesondere gegen EU-Verordnungen zur Energiekennzeichnung (EnEV) u. a. Immobilienmakler ab. Auch Kfz-Händler sind von Abmahnungen des Vereins betroffen. 

Wir berichteten bereits in der Vergangenheit:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-der-deutschen-umwelthilfe-e-v-informationspflichten-von-maklern-in-anzeigen_150777.html

Nunmehr lag uns ein Fall einer vom Verein bemängelten Immobilienanzeige zur Prüfung vor. 

Unserer Mandantin wurde in der Abmahnung vorgeworfen, entgegen § 16a Abs. 1 EnEV die vorgeschriebenen Pflichtangaben über den Energieausweis nicht vollständig angegeben zu haben. Zwar sei ein Energiekennwert genannt worden, doch fehlten Angaben zu den im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträgern für die Heizung und zu dem im Energieausweis genannten Baujahr des Gebäudes. 

Außergerichtlich wurden die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert und Zahlung von Abmahnkosten i. H. v. 229,34 Euro.

Dieser Forderung ist unsere Mandantin nicht nachgekommen und wurde von dem Verein vor dem Landgericht Aachen verklagt.

Aufgrund unseres Sachvortrages insb. zur fehlenden Aktiv- und Passivlegitimation nahm die Verein seine Klage noch vor einer mündlichen Verhandlung zurück und erklärte, dass „er sich eines Unterlassungsanspruchs gegen die Beklagte wegen der streitgegenständlichen Immobilienanzeige in (...) nicht weiter berühmt und einen solchen auch nicht weiter geltend macht“.

Dabei hat der Verein nunmehr die Kosten des Rechtsstreits und unserer Rechtsverteidigung zu tragen.

Wir können auch Ihnen helfen!

Wenn auch Sie von einer Abmahnung des Deutschen Umwelthilfe e. V. betroffen sind, stehen wir Ihnen sachkundig zur Seite!

Ihre Verteidigungschancen stehen oftmals sehr gut. 

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Nehmen Sie dazu Kontakt zu uns auf: 

Per E-Mai oder über das Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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