Abrechnung auf Stundenbasis: Beweislast bei unwirtschaftlicher Betriebsführung

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In einem Urteil des OLG Nürnberg vom 22. Dezember 2022 (Az. 13 U 630/21) wurden wichtige Aspekte zur Abrechnung auf Stundenbasis in der Baubranche geklärt. Dieses Urteil hat erhebliche Bedeutung für Unternehmer und Besteller, die Werkleistungen auf Stundenbasis abrechnen.

  1. Integration in Arbeitsorganisation:** Zunächst stellt das Gericht klar, dass die Bereitstellung der zu montierenden Teile durch den Besteller und eine Vereinbarung zur stundenbasierten Abrechnung nicht automatisch dazu führen, dass die Mitarbeiter des Unternehmers in die Arbeitsorganisation des Bestellers integriert werden und dessen Weisungen unterliegen. Die Beurteilung, ob eine solche Integration vorliegt, erfordert eine individuelle Betrachtung des Einzelfalls.
  2. Nachweis des Zeitaufwands:** Für die Geltendmachung eines Vergütungsanspruchs, der nach dem Zeitaufwand bemessen wird, genügt es laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, IBR 2009, 336), wenn der Unternehmer darlegt, wie viele Stunden insgesamt für die Vertragsleistungen angefallen sind. Eine detaillierte Zuordnung der Arbeitsstunden zu spezifischen Tätigkeiten oder Tagen ist nicht zwingend erforderlich.
  3. Differenzierung der Arbeitsstunden:** Des Weiteren wird festgestellt, dass für eine schlüssige Abrechnung eines Stundenlohnvertrags keine detaillierte Aufschlüsselung der Arbeitsstunden nötig ist. Es ist nicht erforderlich, die Stunden einzelnen Tätigkeiten zuzuordnen oder nach Tagen zu differenzieren.
  4. Nebenpflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung:** Interessant ist die Feststellung, dass die Vereinbarung einer Stundenlohnvergütung eine Nebenpflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung begründet. Sollte der Unternehmer diese Pflicht verletzen, entsteht daraus kein direkter Anspruch auf Minderung der Vergütung. Stattdessen ergibt sich ein Gegenanspruch des Bestellers aus § 280 Abs. 1 BGB. Wichtig ist, dass der Besteller die tatsächlichen Voraussetzungen für eine unwirtschaftliche Betriebsführung nachweisen muss.
    Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung klarer Vereinbarungen und transparenter Abrechnungspraktiken bei stundenbasierten Werkverträgen. Es bietet sowohl für Unternehmer als auch für Besteller eine wichtige Orientierungshilfe im Bereich der Baubranche.

Foto(s): Udo Kuhlmann


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