Achtung: IDO mahnt nun vermehrt Schmuckverkäufer auf DaWanda ab

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IDO mahnt nun massenweise Schmuckverkäufer auf DaWanda ab

Uns rufen mittlerweile wöchentlich vom IDO-Verband Abgemahnte an, die auf DaWanda Schmuck verkaufen. Was sollten von IDO abgemahnte Schmuck-Verkäufer unbedingt beachten?

Welche Wettbewerbsverstöße mahnt IDO auf DaWanda ab?

Wie auch bei anderen Produktarten (Textilien, Münzen) mahnt IDO auch bei Schmuckverkäufern stets Wettbewerbsverstöße ab, die leicht festzustellen sind. Zu den Klassikern gehören auch folgende Verstöße:

  • fehlende Datenschutzerklärung
  • alte Widerrufsbelehrung,
  • fehlendes Widerrufsformular
  • kein Hinweis auf die OS-Plattform
  • keine aktive Verlinkung auf die OS-Plattform,
  • Unterscheidung zwischen „versichertem Versand“ und „unversichertem Versand“
  • fehlende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes
  • unbestimmte Lieferzeitangaben („in der Regel“)

Die angemahnten DaWanda-Händler werden von IDO zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Erstattung einer Aufwandspauschale in Höhe von 232,05 EUR aufgefordert.

Wie sollte man auf eine IDO Abmahnung reagieren?

Nach unseren Erfahrungen mahnt IDO in der Tat Wettbewerbsverstöße ab. Eine andere Frage ist, ob IDO tatsächlich ausreichend Mitglieder hat, die Schmuck verkaufen. Da IDO aber erst im Klageverfahren eine Mitgliederliste vorlegen müsste, ist die Gefahr, bei Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung mit hohen und unnötigen Kosten eines Gerichtsverfahrens belastet zu werden, für DaWanda-Verkäufer zu hoch.

Daher sollte man eine – ggf. modifizierte – Unterlassungserklärung abgeben.

Achtung: Vor Unterlassungserklärung Shop aufräumen!

Bevor DaWanda-Verkäufer jedoch eine Unterlassungserklärung abgeben, müssen sie unbedingt ihren DaWanda-Shop aufräumen und jedenfalls die von IDO abgemahnten Wettbewerbsverstöße beseitigen.

Wir erleben es immer wieder, dass Abgemahnte aus Kostengründen den Gang zum Anwalt scheuen, sondern die der IDO Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung schnell unterzeichnen und die Aufwandpauschale zahlen und Ihren Shop selbst „aufräumen“. Dabei werden jedoch entweder neue Fehler gemacht oder die abgemahnten Fehler nicht vollständig beseitigt. So erleben wir es häufig, dass zwar neue AGB hochgeladen werden, sich in den Artikelbeschreibungen oder in den Angaben unter „FAQ“ oder „Zahlung & Versand“ aber noch wettbewerbswidrige Angaben befinden.

IDO prüft nach Abgabe einer Unterlassungserklärung auf jeden Fall den DaWanda-Shop dahingehend, ob gegen die Unterlassungserklärung verstoßen wird und macht Vertragsstrafen (je Verstoß zwischen 2.000 EUR bis 3.000 EUR) geltend.

Ein Gang zum Anwalt lohnt sich daher in jedem Fall, prüft dieser nicht nur die Unterlassungserklärung, sondern auch Ihren DaWanda-Shop und kann so Vertragsstrafen verhindern.

DaWanda-Verkäufern ist daher dringend zu raten, nicht einfach die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sondern einen Anwalt mit der Überprüfung ihres Shops zu beauftragen. Andernfalls drohen hohe finanzielle Kosten, die durch eine vorherige anwaltliche Beratung leicht hätten vermieden werden können. Kostengünstiger kommt man natürlich, wenn man den Shop „dicht“ macht.

Was können wir für Sie bei einer IDO-Abmahnung tun?

Sollten auch Sie eine IDO-Abmahnung oder eine Vertragsstrafenforderung erhalten haben, stehe ich Ihnen für eine kurze kostenlose telefonische Erstberatung zur Verfügung.

Gerne übernehmen wir auch die Überprüfung Ihres DaWanda-Shops. Wir vereinbaren faire Pauschalpreise. Das durch unsere Beauftragung entstehende Kostenrisiko können Sie von Anfang an klar einschätzen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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