AG Leipzig zu RA-Kosten Dr. Scheffler bei Beauftragung wg. Filesharings nur 226,10 EUR

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Das Amtsgericht Leipzig stellte in seinem Urteil vom 9. Januar 2013 (Az. 102 C4126/12) fest, dass der Gebührenanspruch des Dr. Hauke Scheffler nur in Höhe von 226,10 EUR begründet ist. Weitere Gebühren können nicht verlangt werden und die Klage wurde im Übrigen abgewiesen.

Der Fall:

Die durch unsere Kanzlei vertretene Beklagte hat sich wegen einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung eines Computerspiels an die RAe Scheffler gewendet. Sodann erfolgte ein erstes Telefonat mit der Mitteilung, dass die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung empfohlen wird. Anschließend bekam die Beklagte neben anderen Unterlagen eine Vergütungsvereinbarung zugeschickt. Diese beinhaltete einen Streitwert in Höhe von 30.000 EUR und einen Gebührensatz von 1,9. Nach der Unterschrift und der Rücksendung der Unterlagen bekam die Beklagte eine Rechnung über 1.307,81 EUR. Die Beklagte zahlte nicht und widerrief sogleich den Anwaltsvertrag.

Entscheidungsgründe:

Die Beklagte hat sowohl den Anwaltsvertrag als auch die Vergütungsvereinbarung wirksam widerrufen. Das Interesse der Beklagten lag vorliegend ausschließlich auf der Reduzierung der Kosten durch die Abmahnung, dies war auch den beauftragten Rechtsanwälten bekannt. Aus diesem Grund bestand auch ein erkennbares Aufklärungsbedürfnis der Beklagten. Deshalb hätte eine genaue Bezifferung der zukünftigen Gebührenansprüche gegenüber der Beklagten erfolgen müssen, diese ist jedoch in keiner Weise erfolgt.

Weiter stellt das Gericht fest: „Es hätte eine Rücksprache mit der Beklagten über die Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten vor deren Entstehung erfolgen müssen". Über eine Erstberatung hinaus sei keine Tätigkeit entfaltet worden, bereits nach Erhalt der unterschriebenen Vollmacht und der Gebührenbelehrung übermittelte RA Scheffler die Unterlassungserklärung und die Gebührenrechnung. Insoweit wurde auch auf die bisherige Rechtsprechung in einem identischen Fall (Az. 102 C 9980/10) verwiesen, die durch das Landgericht bestätigt wurde. 

Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner

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