Abmahnung von Softwaredirect24 UG durch JusDirekt Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler

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Wir berichten über eine Abmahnung der Kanzlei JusDirekt Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler für die Softwaredirect24 UG. Geltend gemacht werden Ansprüche wegen Wettbewerbsverstoßes durch das angeblich rechtswidrige Angebot von Produktschlüsseln oder Product Keys für Software.

1. Was ist passiert?

Höchstwahrscheinlich haben Sie, wenn Sie diesen Rechtstipp lesen, eine Aufforderung zum Unterlassen erhalten, weil Sie im Internet, etwa bei eBay, einen Produktschlüssel oder Product Key zur Registrierung von Software angeboten haben, z. B. Microsoft-Software. Rechtsanwalt Dr. Scheffler ist der Ansicht, dass der Product Key-Verkauf in Ihrem Fall rechtswidrig sei. Nur bei (im konkreten Fall nicht gegebener) Erfüllung der Voraussetzungen der Rechtsprechung (z. B. BGH, Urteil vom 17.07.2013, Az. I ZR 129/08 – UsedSoft) sei der Handel mit Gebrauchtsoftware rechtlich zulässig, sodass der spätere Erwerber der Software diese auch nutzen dürfe. Auf Grund der aus Rechtsgründen fehlende Nutzbarkeit der Software werde der Verbraucher wettbewerbswidrig in die Irre geführt (§§ 3, 5a UWG).

Darüber hinaus werden Rechtsanwaltskosten von Ihnen gefordert.

2. Was wird gefordert?

Sie sollen eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, welche eine „angemessene“ Vertragsstrafe für jeden Verstoß vorsieht. Solche Vertragsstrafen können im Falle eines Verstoßes in der Regel mehrere tausend Euro betragen.

Darüber hinaus sollen Abmahnkosten gezahlt werden.

3. Was wir Ihnen empfehlen

Ungeachtet der Empfehlungen Dritter, z. B. selbsternannter Experten aus dem Verwandtenumfeld, sollten Sie die Abmahnung unter gar keinen Umständen ignorieren und auf Ihrem Schreibtisch liegen lassen. Auch sollte die Angelegenheit nicht einem Allgemeinanwalt übermittelt werden, der im Wettbewerbsrecht nicht über die notwendige Expertise verfügt.

Rufen Sie uns an! Wir sind seit über 10 Jahren in diesem Bereich tätig und helfen Ihnen bundesweit. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte.

Weiterhin sollten Sie Folgendes tun:

a. Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung! Formulieren Sie auch keine eigene Erklärung ohne fachanwaltliche Hilfe.

b. Kontaktieren Sie weder die UG, noch Rechtsanwalt Dr. Scheffler.

c. Überweisen Sie einstweilen keine Abmahnkosten.

d. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich beraten.

4. Warum Dr. Damm & Partner?

Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und hierzu gehört auch das Wettbewerbsrecht. Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm hat zudem auch zum Thema Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 12 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und sind auch vor dem Bundesgerichtshof mehrfach tätig geworden.

Sie haben keine Lust auf weitere Abmahnungen? Dann sichern wir natürlich auch gerne Ihren Onlineshop gegen weitere Abmahnungen ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen, zum Beispiel Amazon oder eBay. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die nahezu werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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