Air Berlin – Kündigungen: Kündigungsschutzklage, Wechsel in Transfergesellschaft, Aufhebungsvertrag?

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Die Air Berlin Fluggesellschaft ist insolvent. Laut Information aus der Presse wird der Flugverkehr am 28 Oktober 2017 eingestellt. Die Leidtragenden sind die Piloten, Flugbegleiter und Purser der Airline; denn sie müssen mit der Beendigung ihrer Arbeitsverhältnisse, d. h. mit Kündigungen, Aufhebungsverträgen oder einem Wechsel in eine Transfergesellschaft rechnen. Der Presse ist zudem zu entnehmen, dass ein Betriebsübergang nicht ausgeschlossen ist.

Der nachstehende Artikel soll den betroffenen Mitarbeitern der Air Berlin Fluggesellschaft einige Basis-Tipps geben:

Was tun bei Zugang einer Kündigung?

Das Wichtigste vorab: Sollten Sie eine Kündigung erhalten, können Sie nur binnen drei Wochen ab Zugang dieser Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben. Nach Ablauf dieser Frist ist es nicht mehr möglich.

Wann „gilt“ das Kündigungsschutzgesetz?

Das Kündigungsschutzgesetz findet gem. Paragraf 1 und 23 des Kündigungsschutzgesetzes Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Monate bestanden hat.

Was sind die Vorteile einer Kündigungsschutzklage?

Mit einer Kündigungsschutzklage kann man die Wirksamkeit der Kündigung überprüfen lassen. Ist die Kündigung wirksam, endet das Arbeitsverhältnis, ist sie unwirksam, endet es nicht. Die Air Berlin Fluggesellschaft wird vermutlich betriebsbedingte Kündigungen aussprechen. Daher wird zu prüfen sein, ob die Sozialauswahl ordnungsgemäß vorgenommen wurde und ob tatsächlich eine Betriebsstilllegung oder eher ein Betriebsübergang vorliegt (dazu noch untenstehend). Die Vorteile einer Kündigungsschutzklage bestehen zudem darin, dass man die Chance hat, im Zuge einer vergleichsweisen Einigung eine Abfindungszahlung/eine Aufstockung der Abfindungszahlung zu erzielen. Zudem können Regelungen zum Arbeitszeugnis, zur Urlaubsabgeltung, zu Sonderzahlungen und zur betrieblichen Altersversorgung getroffen werden.

Bestehen Besonderheiten aufgrund der Insolvenz?

Die Besonderheit besteht in erster Linie darin, dass das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten beendet werden kann. Selbst wenn die arbeitsvertraglich/tariflich vereinbarte/geregelte Kündigungsfrist also deutlich länger ist, endet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der oben genannten drei Monats-Frist. Das ist in Paragraph 113 der Insolvenzordnung geregelt.

Was tun, wenn ein Aufhebungsvertrag angeboten wird?

Man sollte in jedem Falle den Aufhebungsvertrag immer durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen; denn in einem Aufhebungsvertrag können nachteilige, d. h. Regelungen enthalten sein, die dazu führen, dass man sozialversicherungsrechtliche Nachteile hat (zum Beispiel, dass der Anspruch auf den Bezug des Arbeitslosengeldes bis zu einer Dauer von maximal drei Monaten gesperrt wird). Dies lässt sich durch vernünftige Regelungen vermeiden. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Sie hierzu individuell und gezielt beraten.

Zudem können in einem Aufhebungsvertrag Regelungen zur Abfindungszahlung, zur Urlaubsabgeltung, zum Arbeitszeugnis und zur Übernahme der betrieblichen Altersversorgung getroffen werden.

Betriebsstilllegung versus Betriebsübergang

Wird der Betrieb der Fluggesellschaft Air Berlin stillgelegt, rechtfertigt dies grundsätzlich eine sogenannte betriebsbedingte Kündigung. Anders ist es jedoch dann, wenn ein Käufer die Fluggesellschaft Air Berlin übernimmt, das ist ein sogenannter Betriebsübergang. Die Voraussetzungen des Betriebsübergangs sind in Paragraf 613 a BGB geregelt. Entscheidend ist, dass der Käufer den Betrieb der Airline als wirtschaftliche Einheit übernimmt. Wann und ob eine wirtschaftliche Einheit im Sinne des Paragraphen 613 a BGB übernommen wird, kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht einschätzen. Die Arbeitsgerichte haben dann – zum Beispiel im Rahmen einer Kündigungsschutzklage-darüber zu entscheiden, ob das Arbeitsverhältnis durch eine betriebsbedingte Kündigung (Betriebsstilllegung) wirksam beendet wird oder ob es aufgrund des Betriebsübergangs nicht beendet wird.

Entscheidend zu wissen ist, dass der Käufer bei einem Betriebsübergang in alle Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis eintritt. Salopp ausgedrückt übernimmt er das Arbeitsverhältnis und damit auch den Arbeitsvertrag, so „wie es/er ist“. Die Folge ist, dass das Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Konditionen, d. h. zum bisher vereinbarten Lohn fortbesteht. Auch die bisherige Betriebszugehörigkeit sowie die Anwartschaften für die Betriebsrente bleiben bestehen.

Wird der Betrieb der Air Berlin Fluggesellschaft hingegen stillgelegt, so könnte dies, wie oben ausgeführt, die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung rechtfertigen. All dies kann, man – wie ausgeführt – in einem Kündigungsschutzverfahren klären lassen.

Wechsel in eine Transfergesellschaft

Der Presse ist zu entnehmen, dass der Wechsel der Piloten, Flugbegleiter und Purser in eine Transfergesellschaft im Gespräch ist. Wichtig zu wissen ist, dass der Wechsel in eine Transfergesellschaft zeitlich begrenzt ist. Die Vor-und Nachteile kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.

Fazit

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann individuell einschätzen, ob der angebotene Aufhebungsvertrag in Ordnung ist, ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat beziehungsweise Sinn macht oder ob der Wechsel in eine Transfergesellschaft von Vorteil wäre. Auch wenn sie bereits einen neuen Job gefunden haben und das Arbeitsverhältnis Ihrerseits beenden möchten, kann Sie ein Fachanwalt für Arbeitsrecht individuell beraten.

Sie sind Pilot, Flugbegleiter oder Purser bei der Air Berlin Fluggesellschaft und haben Fragen zu diesen Themen? Rechtsanwältin Dr. Reichert-Hafenmeister ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie ist ausschließlich auf die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Angelegenheiten spezialisiert. Sie berät sie gerne in Ihrem Büro in Berlin-Lichterfelde West (Bezirk Steglitz-Zehlendorf). Sie vertritt Sie gerne im Kündigungsschutzverfahren. Rufen Sie einfach an, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie einen Termin auch über unser Kontaktformular vereinbaren.


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