Amazon Marken Abmahnung der Rowone UG wegen „MVP“ durch Zierhut IP

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Die Rowone UG lässt durch die Rechtsanwälte Zierhut UP wegen der Verletzung der Marke „MVP“ (steht für Most Valueable Player) abmahnen. 

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.


Zum Hintergrund

Die Rowone UG (haftungsbeschränkt) aus Haßfurt betreibt u.a. einen Onlineshop in welchem bedruckte Tshirts, Schlüsselanhänger etc. angeboten werden. Die Firma hat sich im Jahre 2020 die Marke „MVP“ für folgende Waren eintragen lassen:

Sporttaschen; Reisetaschen; Handtaschen; Trolley-Reisetaschen (Klasse18), Textilstoffe für Bekleidung (Klasse 24), Turnbekleidung; Schuhe für Freizeitbekleidungsstücke; Textilgürtel (Bekleidungsstücke); Bekleidungsstücke; Sportbekleidung (ausgenommen Golfhandschuhe) (Klasse 25).

Die Abkürzung „MVP“ ist in der Gaming Szene für „Most Valueable Player“ bekannt. 

Die Firma geht nur, vertreten durch die Kanzlei Zierhut IP gegen die unlizenzierte Nutzung des Begriffes z.B. bei Angeboten auf Amazon vor.

Gefordert wird die Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung, Unterzeichnung einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung (mit Vertragsstrafe für künftige Verstöße i.H.v. 5.100,- Euro), Anerkennung einer Schadensersatzpflicht und Erstattung der Rechtsanwaltskosten, ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 75.000,- Euro (rund 2.200,- Euro).


Unser Rat 

Bewahren Sie Ruhe und lassen die Abmahnung noch binnen Frist anwaltlich überprüfen.

Es gilt im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt. So bleibt zu prüfen, ob Sie das Zeichen tatsächlich markenrechtlich im geschäftlichen Verkehr verwendet haben. 

Sollte der Vorwurf zutreffen, so sollten Sie gleichwohl nicht die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst sein dürfte. Hier bleibt zu prüfen, ob lediglich eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann. 

Auch kann geprüft werden, ob die Marke zurecht eingetragen wurde.

Die geltend gemachten Gebühren können zudem meistens mit einer guten juristischen Argumentation reduziert werden. 


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wir konnten schon zahlreiche Online-Händler erfolgreich gegen derartige markenrechtliche Abmahnungen verteidigen. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

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