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Anleitung für Google-Bewertung löschen? Warum es nicht klappt!

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Die Kanzlei, spezialisiert auf Reputationsrecht im Internet, bietet bundesweit juristischen Beistand gegen negative Bewertungen auf Google und weiteren Plattformen an. Anstelle ineffektiver Internetvorlagen, bietet die Kanzlei einen direkten Lösungsansatz durch die Stellung von Löschungsansprüchen gegenüber Google. Interessierte können kostenlos eine Ersteinschätzung ihrer Situation erhalten, indem sie der Kanzlei den Link oder Screenshot der negativen Bewertung zusenden. Da die Erfolgschancen eines Löschantrags stark vom Einzelfall abhängen und juristische Aspekte wie unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder die unrechtmäßige Veröffentlichung personenbezogener Daten eine Rolle spielen, empfiehlt die Kanzlei das professionelle Vorgehen und die individuelle Prüfung jeder Bewertung. Google selbst ist mit täglichen Löschanfragen überfordert und reagiert selten auf standardisierte Schreiben, weshalb ein spezialisierter Rechtsbeistand entscheidend ist. PublicKeyData

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Sie sind auf der Suche nach einer Anleitung, um negative Bewertungen bei Google zu löschen? Wir zeigen auf, warum es möglicherweise keine ideale Anleitung gibt.

Unsere Kanzlei ist auf das Reputationsrecht im Internet spezialisiert und hilft Mandanten bundesweit dabei, sich juristisch fundiert gegen Negativeinträge bei Google und weiteren Plattformen zu wehren. Wir geben den Mandanten keine sinnlose Anleitung an die Hand, sondern stellen direkt die Löschungsansprüche gegenüber Google - für den bestmöglichen Erfolg!

Nutzen Sie unseren kostenfreien Service:

  1. Schicken Sie uns den Link oder einen Screenshot der Bewertung per Mail zu - unverbindlich!
  2. Wir schauen uns die Bewertung unter juristischen Gesichtspunkten an.
  3. Sie erhalten von uns kostenfrei eine Ersteinschätzung der Löschungsmöglichkeiten.

Nun zum eigentlichen Thema: Anleitung zum Löschen einer Google-Bewertung.


FAQ Google-Bewertungen löschen – Die 40 wichtigsten Fragen und Antworten

https://thomas-feil.de/faq-google-bewertung-loeschen/

 

Musterschreiben, Vorlagen und Anleitungen aus dem Internet taugen oft nichts!

Beim Löschen von negativen Google-Bewertung geht es darum, juristisch fundiert und auf den Einzelfall bezogen die Bewertung gegenüber Google anzugreifen.

Sie ahnen es bereits: einzelfallbezogen bedeutet, dass ein Musterschreiben, eine Vorlage oder eine bloße Anleitung aus dem Internet wohl kaum weiterhelfen kann.

Juristisch gesehen geht es u.a. um die folgenden Punkte, die zum Löschen einer Google-Rezension genutzt werden können:

  • Sind unwahre Tatsachenbehauptungen in der Bewertung enthalten?
  • Werden Sie in der Rezension beleidigt, verleumdet oder bedroht?
  • Enthält die Bewertung Klarnamen oder andere personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage?
  • Ist Schmähkritik vorhanden (alle Aussagen, die nur der Diffamierung und keiner sachlichen Diskussion dienen)?

Diese und weitere juristische Angriffsmöglichkeiten nutzen wir, um negative Einträge bei Google zu entfernen. Eine genaue Anleitung gibt es nicht, da es auf den jeweiligen Einzelfall ankommt.

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Fachanwalt-IT Recht Thomas Feil

Ich setze Ihr Recht durch!

Weshalb Google auf einen vorformulierten Löschantrag wohl kaum wie gewünscht reagieren wird!

Google erhält täglich eine Vielzahl von Löschanfragen - zu Bildern, zu Links und zu Rezensionen. Es darf davon ausgegangen werden, dass Google gerade so mit der Bearbeitung nachkommt.

Daher verwundert es auch nicht, wenn Musterschreiben aus dem Internet, die an Google geschickt werden, nicht den gewünschten Erfolg bringen. Denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Google kennen diese Musterschreiben, da sie ihnen ja täglich zugeschickt werden. Wer stur einer Anleitung aus dem Internet folgt, wird damit kaum Google zum Löschen bewegen können.

Rechtlich gesehen muss Google erst tatsächlich eine negative Bewertung prüfen, wenn eine Rechtsverletzung substantiiert angezeigt worden ist. Und genau das findet mit vorgefertigten Briefen aus dem Internet, die einer Anleitung folgen, eben nicht statt.

Was statt einer Anleitung, Musterschreiben oder einer Vorlage getan werden sollte!

Wenn Sie eine negative Bewertung löschen lassen möchten, empfehlen wir ein professionelles Vorgehen. Lassen Sie die in Frage stehende Rezension von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei prüfen - unsere Kanzlei bietet sogar eine kostenfreie Prüfung an und teilt gern eine unverbindliche Ersteinschätzung mit.

Nur so sind Sie sicher, dass ein Löschantrag fundiert und nicht "irgendwie" bei Google eingereicht wird. 

Vermeiden Sie es, öffentlich bei Google auf die Negativbewertung zu antworten. Dies sollte nur in den Fällen getan werden, in denen die negative Rezension nicht - auch nicht durch einen Rechtsanwalt - gelöscht werden kann. Falls Sie öffentlich antworten, sollten Sie dies nicht ausufernd tun, denn das wirkt oft hilflos.

Gern können Sie uns per Mail Ihren Fall schildern und sich unsere kostenfreie Ersteinschätzung mitteilen lassen.

Foto(s): Rechtsanwalt Thomas Feil

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