Ansprüche auf Widerruf und Unterlassung wegen einer Presseveröffentlichung erfolgreich durchgesetzt

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In einem außergerichtlichen Verfahren gegen eine Online-Zeitung konnten wir für unseren Mandanten erfolgreich die Löschung einer rechtswidrigen Berichterstattung, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie einen Widerruf in Form einer Klarstellung erreichen.


Worum ging es in diesem Fall?


Unser Mandant war in der Geschäftsführung eines großen deutschen Mittelständlers in Süddeutschland. Nachdem auf dem Videoportal YouTube Unwahrheiten über ihn verbreitet wurden, die äußerst ruf- und geschäftsschädigend waren, nahm eine Branchenzeitung die Gerüchte auf und verfasste dazu einen identifizierenden Beitrag unter Nennung des Namens und der Verwendung des Bildnisses unseres Mandanten. 


Warum griff die Berichterstattung rechtswidrig in das Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten ein?


Wenn die Medien über eine mutmaßliche Verfehlung bzw. einen Verdacht berichten, sind die so genannten Grundsätze der Verdachtsberichterstattung einzuhalten. Für die Zulässigkeit einer solchen Berichterstattung ist es unter anderem erforderlich, dass ein Mindestbestand an Beweistatsachen vorliegt und der Verlag bzw. die Redaktion vor der Veröffentlichung dem Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme gibt sowie die Stellungnahme in der Berichterstattung berücksichtigt. 


Da beides vorliegend nicht der Fall war, haben wir den verantwortlichen Verlag zunächst für unseren Mandanten abgemahnt und die Löschung des Artikels sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Nachdem dieser Aufforderung Folge geleistet wurde, haben wir einen weiteren presserechtlichen Anspruch, namentlich den Widerruf in Form einer Klarstellung, geltend gemacht. 


Der Widerruf dient dazu, die fortdauernde Rufbeeinträchtigung zu beenden und die beschädigte Reputation des Betroffenen wiederherzustellen. Auch dieser Anspruch wurde schließlich vom Website-Betreiber erfüllt, in dem klargestellt wurde, dass sich der erhobene Verdacht bezüglich unseres Mandanten nicht bestätigte. 


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Wenn auch Ihr Persönlichkeitsrecht oder das Unternehmenspersönlichkeitsrecht Ihrer Firma durch eine unzulässige Berichterstattung verletzt wurde, steht Ihnen unser Team an Fachanwälten und Rechtsanwälten für Medienrecht bundesweit zur Seite. 


Eine Vorstellung unserer anwaltlichen Leistungen im Bereich des Medien- und Presserechts finden Sie auf unserer Website oder dem hier verlinkten YouTube-Video. 

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