April 2020: Abmahnung der Daimler AG für Heckleuchten durch Heumann Rechts- und Patentanwälte

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Was wird für die Daimler AG abgemahnt?

Es liegt mir in diesem Jahr erneut eine Abmahnung der Kanzlei Heumann Rechts- und Patentanwälte (dort: RA Michael Müller) vor. Herr Rechtsanwalt Müller beanstandet für die Daimler AG den Vertrieb des Plagiats von Heckleuchten für den Mercedes O580 Travego und den O350 Tourismo Bus. Es liege ein Verstoß gegen § 38 Designgesetz vor.

2. Forderung laut Abmahnung

Rechtsanwalt Müller fordert für die Daimler AG auf Grundlage von § 42 DesignG alle Angebote zu entfernen, sowie gemäß § 46 DesignG in Verbindung mit § 242 BGB die Daten aller rechtswidrig getätigten Verkäufe an die Daimler AG auszuhändigen. Außerdem sei das Unternehmen für den entstandenen Schaden gemäß § 42 DesignG zu entschädigen.

Der Streitwert wird in den mir vorliegenden Fällen außerordentlich hoch angesetzt.

Aufgrund der hohen Bekanntheit der Marke können die Schadensersatzansprüche sehr umfangreich sein.

3. Was empfehle ich Ihnen?

Ungeachtet der Empfehlungen nicht fachkundiger Dritter, sollten Sie die Abmahnung unter keinen Umständen ignorieren und einfach liegen lassen. Sie sollten vielmehr äußerste Vorsicht walten lassen – allein schon im Hinblick auf die viele Jahre lang ggf. mehrfach drohende Vertragsstrafe. Die von der Kanzlei Heumann Rechts- und Patentanwälte bereits vorbereitete Unterlassungserklärung hingegen sollten Sie auf gar keinen Fall einfach unterschreiben.

Die wichtigsten Punkte:

  • Unterlassen Sie den direkten Kontakt mit der Daimler AG oder mit dem dort sachbearbeitenden Rechtsanwalt der Kanzlei Heumann und überlassen Sie dies mir als Ihrem Fachanwalt.
  • Geben Sie ohne meine Beratung keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab, insbesondere keine strafbewehrte Unterlassungserklärung.
  • Das Internet bringt viele riskante Ratgeber hervor. Sie haben keine Sicherheit, dass die dort vorgehaltenen Informationen richtig oder auch nur vollständig sind, auch nicht, wenn sie von einem Rechtsanwalt stammen. Niemand haftet dort Ihnen gegenüber für Falschauskünfte!
  • Geben Sie ohne vorherige meine Beratung keine Auskünfte und überweisen Sie kein Geld.
  • Vernichten Sie keine Ware, ohne vorher mit mir gesprochen zu haben und schicken Sie diese auch nicht ggf. an den Lieferanten zurück!

4. Warum gerade Rechtsanwalt Dr. Damm?

Ich habe zum Gewerblichen Rechtsschutz promoviert und bilde mich als Fachanwalt ständig auf diesem Gebiet fort. Ich bin seit fast 15 Jahren fast ausschließlich im IT-/IP-Recht tätig und habe zahllose gerichtliche Fälle begleitet. Als Fachanwalt habe ich aufgrund meiner Spezialisierung eine erheblich höhere Erfahrung im Umgang mit Rechtsfällen aus dem Wettbewerbsrecht. Ich bin sowohl Fachanwalt für IT-Recht als auch Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Das Fernabsatzrecht, also der Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Internet, und das Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Urheberrecht sind damit ein zentraler Bestandteil meiner Arbeit.

Übrigens: Gerne helfe ich Ihnen auch bei der Absicherung Ihres Verkaufsauftritts, ob im Rahmen eines eigenen Onlineshops oder auf Internethandelsplattformen wie eBay oder Amazon. Auf meiner Kanzleiseite finden Sie mehr als 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die beinahe werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)


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