ARAG erneut verurteilt: Rechtsschutzversicherung muss Deckung bei Dieselklage leisten!

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Landgericht Düsseldorf hat den Versicherungskonzern Arag verurteilt, einem geschädigten Verbraucher Deckungsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Mercedes-Benz Group zu gewähren.


Eine Rechtsschutzversicherung ist bekanntlich eine Versicherungspolice, die die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten übernimmt. Sie soll Versicherungsnehmer finanziell absichern, falls sie in rechtliche Konflikte geraten und juristische Unterstützung benötigen. Auch im Dieselabgasskandal bietet eine Rechtsschutzversicherung in der Regel problemlos Unterstützung. Wird gegen einen Hersteller geklagt, übernimmt sie die entstandenen Prozesskosten. Bis Sommer 2022 hatten Rechtsschutzversicherer für die Rechtsstreitigkeiten rund um den Dieselskandal bereits rund 1,4 Milliarden Euro ausgezahlt.


Aber nicht immer verläuft die Deckungszusage reibungslos. Vor dem Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 2. Juni 2023, Az.: 9A O 183/22) wurde die Klage eines geschädigten Verbrauchers im Dieselabgasskandal gegen den Versicherungskonzern Arag verhandelt. Die Klägerin erwarb am 21. Dezember 2015 einen mit dem von Abgasmanipulationen betroffenen Dieselmotor OM651 ausgestatteten 316 CDI Sprinter als Neuwagen zu einem Kaufpreis von 42.506,80 Euro.


„Das Fahrzeug war von einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamt betroffen, sodass der Kläger Schadenersatzansprüche gegen die Mercedes-Benz Group (früher Daimler AG) geltend machen will. Daher hat der Kläger die Arag SE um die Erteilung einer Deckungszusage für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Hersteller ersucht“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.


Das hat der Rechtsschutzversicherer unter Berufung auf mangelnde Erfolgsaussichten abgelehnt und bestreitet das Vorhandensein illegaler Abschalteinrichtungen in dem streitgegenständlichen Fahrzeug. Sie ist der Ansicht, sie sei nicht zur Gewährung von Deckungsschutz verpflichtet. Das hat das Landgericht Düsseldorf nicht akzeptiert. An die Prüfung der Erfolgsaussichten dürften keine überspannten Anforderungen gestellt werden. Damit haben die Richter der einfachen Ablehnung der Deckung im Rahmen der Rechtschutzversicherung durch die Versicherungsgesellschaft einmal mehr eine deutliche Abfuhr erteilt. Das erhöht die Deckungs- und Erfolgsaussichten maßgeblich. Rechtschutzversicherte Kläger sollten also den Kopf nicht in den Sand stecken, sondern ihren Anspruch auf Deckung jedenfalls gerichtlich durchsetzen“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Schon vergangenes Jahr hatte das Landgericht Düsseldorf einem Dieselkläger bestätigt, dass seine Rechtschutzversicherung für ein Dieselverfahren vor dem Oberlandesgericht Deckung erteilen müsse.


Zumal führt das Landgericht Düsseldorf aus, dass aufgrund der obergerichtlichen Rechtsprechung ein Erfolg des Klägers anzunehmen sei. der Bundesgerichtshof habe im Urteil vom 13. Juli 2021 (Az.: VI ZR 128/20) zum Daimler-Motor OM651 die Sache zur weiteren Aufklärung hinsichtlich der dort ebenfalls streitigen Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zurückverwiesen, was darauf hindeute, dass der Beweis der diesbezüglichen Tatsachenbehauptung der dortigen Klage im Ergebnis zum Erfolg führen könne.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung

Beiträge zum Thema