Auch ein Schreiben vom Verein EuroConsum e.V. erhalten? Ich berate Sie.

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Hier in der Kanzlei wurde ein Schreiben des Vereins EuroConsum e.V. zur Prüfung vorgelegt. Das Schreiben hat den Betreff „Unterlassungsaufforderung und Konsultation zur Vermeidung eines Rechtsstreits“. Inhaltlich geht es um die Benutzung der Bezeichnung „Psychotherapeut“. Wenn Sie ein vergleichbares Schreiben erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zum Verein EuroConsum e.V.:

Über den Verein EuroConsum e.V. hatte ich hier erst kürzlich berichtet, denn der Verein war in der Vergangenheit bereits tätig, allerdings unter einem anderen Namen: Deutscher Konsumentenbund e.V..

Abmahnung von EuroConsum e.V. erhalten? Wer ist das?

„Unterlassungsaufforderung und Konsultation zur Vermeidung eines Rechtsstreits“

In dem hier in der Kanzlei vorliegenden Fall geht es um ein Schreiben mit dem Betreff „Unterlassungsaufforderung und Konsultation zur Vermeidung eines Rechtsstreits“. Bei diesem Schreiben handelt es sich um eine Abmahnung. Gerügt wird die Benutzung der Bezeichnung „Psychotherapeut“, ohne zur Führung der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ berechtigt zu sein.

Zur Begründung wird ausgeführt:

„Um sich als „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ bezeichnen zu dürfen, genügt es daher aus Gründen des Patient*innenschutzes insbesondere nicht, dass eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Approbation nach dem Heilpraktikergesetz erteilt wurde. So sieht auch die Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) die Führung einer solchen Bezeichnung als wettbewerbswidrig (Artikel 13) und entsprechende Werbung als „standesunwürdig“ (Artikel 8)."
 
 Der Abgemahnte soll:

  • die beanstandeten Praktiken sofort einstellen,
  • die beanstandeten Praktiken künftig unterlassen und insoweit eine Erklärung abgeben, mit der er sich unter Übernahme einer Konventionalstrafe verpflichtet, die beanstandeten Praktiken sowie im Kern gleiche Praktiken künftig zu unterlassen und
  • Kosten i.H.v. 499,29 Euro zahlen.

Meine Einschätzung:


Eine Abmahnung des Vereins EuroConsum e.V. sollten Sie unbedingt ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass der Verein bei Verstößen gegen eine Unterlassungserklärung Vertragsstrafe geltend macht und bei Verstößen gegen eine einstweilige Verfügung auch einen Bestrafungsantrag stellt.


Meine Empfehlungen:


  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.


Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Meine Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch ein Schreiben des Vereins EuroConsum e.V. erhalten haben:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Internetrecht-Rostock.de



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