Erneut: Schreiben vom Verein EuroConsum e.V.

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Hier in der Kanzlei wurden erneut Schreiben des Vereins EuroConsum e.V. zur Prüfung vorgelegt („Unterlassungsaufforderung und Konsultation zur Vermeidung eines Rechtsstreits“). 

Zum Verein EuroConsum e.V.:

Über den Verein EuroConsum e.V. hatte ich hier bereits berichtet, denn der Verein war in der Vergangenheit unter einem anderen Namen tätig: Deutscher Konsumentenbund e.V..

Abmahnung von EuroConsum e.V. erhalten? Wer ist das?

„Unterlassungsaufforderung und Konsultation zur Vermeidung eines Rechtsstreits“

Wenn man sich die weiteren hier vorgelegten Schreiben näher ansieht, dann stellt man fest: es handelt sich um eine Abmahnung.

Aktuell (Juni 2023) geht es in den Abmahnschreiben des Vereins um die folgenden Vorwürfe:

  • Zum einen geht es weiterhin um die Benutzung der Bezeichnung „Psychotherapeut“, ohne zur Führung der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ berechtigt zu sein. Betroffen sind insbesondere Heilpraktiker. Über die entsprechenden hier vorliegenden Fälle hatte ich bereits berichtet.
  • Zum anderen geht es um die Werbung mit der Angabe „bekömmlich“ bei dem Angebot von Lebensmitteln (konkret: Kaffee).

In den Fällen, in denen es um die Benutzung der Bezeichnung „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ geht, wird auf die Vorgaben des Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und auf die Regelungen der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) verwiesen.

In den Fällen, in denen es um die Werbung mit der Angabe „bekömmlich“ geht, wird auf die Vorgaben für gesundheitsbezogene Angaben aus der „Health-Claims-Verordnung“ (HDVO) verwiesen. Konkret geht es insoweit um den Vorwurf, dass mit der Angabe suggeriert werde, dass der Konsum des beworbenen Lebensmittels weniger schädlich sei als der Konsum von anderen Lebensmitteln der gleichen Art.

Zu den Forderungen in den Schreiben:

Die Abgemahnten sollen:

  • die beanstandeten Praktiken sofort einstellen,
  • die beanstandeten Praktiken künftig unterlassen und insoweit eine Erklärung abgeben, mit der sie sich unter Übernahme einer Konventionalstrafe verpflichten, die beanstandeten Praktiken sowie im Kern gleiche Praktiken künftig zu unterlassen und
  • Kosten i.H.v. 499,29 Euro zahlen.

Meine Einschätzung: 

Eine Abmahnung des Vereins EuroConsum e.V. sollten Sie ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen: 

Der Deutscher Konsumentenbund e.V. macht Vertragsstrafe geltend und fordert neue Unterlassungserklärung

Bestrafungsantrag: Deutscher Konsumentenbund macht Ordnungsgeld nach Verstoß gegen einstweilige Verfügung geltend

Meine Empfehlungen:

  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  • Leisten Sie ohne Prüfung keine Zahlung.
  • Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Meine Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren über Abmahnfallen und berät Betroffene.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch ein Schreiben des Vereins EuroConsum e.V. erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke

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