Abmahnung von EuroConsum e.V. erhalten? Wer ist das?

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Auf dem ersten Blick ein neuer Abmahner, auf dem zweiten Blick jedoch nicht.


Abmahnungen und Unterlassungsansprüche werden jetzt auch durch den EuroConsum e.V., Karthäuserstraße 7-9, 34117 Kassel geltend gemacht.


Dieser Vereinsname ist neu. Der Verein jedoch nicht:


EuroConsum e.V. hieß in der Vergangenheit Deutscher Konsumentenbund e.V. Der Verein hat sich umbenannt in EuroConsum e.V. Es handelt sich jedoch um den identischen Verein, was sich unter anderem darauf ergibt, dass die Registerdaten aus dem Vereinsregister identisch sind. Aus dem Vereinsregister ergibt sich, dass die Änderung des Namens am 13.04.2023 veröffentlicht wurde.


Entsprechend heißt es auf dem Briefkopf des Vereins:


„Der Verband ist Teil des Netzwerkes EuroConsum. Die Eintragung in die Liste qualifizierter Einrichtungen lautet noch auf den früheren Verbandsnamen „Deutscher Konsumentenbund“. Die Aktualisierung ist beantragt. Die Identität kann dadurch verifiziert werden, dass die Registerdaten identisch sind.“


Nach eigenen Angaben sind im Netzwerk EuroConsum seit Dezember 2022 unterschiedliche Verbraucherschutzverbände aus unterschiedlichen (EU) Mitgliedsstaaten aktiv.


Man kann somit sagen, dass EuroConsum e.V. = Deutscher Konsumentenbund ist.


Unsere Erfahrungen mit dem Abmahner Deutscher Konsumentenbund e.V.


Wir haben in der Vergangenheit eine Vielzahl von Abmahnungen von dem Deutschen Konsumentenbund e.V. beraten und teilweise auch in gerichtlichen Verfahren vertreten.


Häufige Abmahnthemen war eine fehlende Angabe eines Grundpreises, die Werbung mit veralteten Testergebnissen und insbesondere gesundheitsbezogene Aussagen beim Angebot von Lebensmitteln oder alkoholischen Getränken, wie z.B. „bekömmlich“. Zu den weiteren Abmahnthemen gehörten fehlende Hinweise nach Biozid-Verordnung, Verstöße gegen Informationspflichten nach Lebensmittelinformationspflichtenverordnung (LMIV) und zuletzt die Bezeichnung von Heilpraktikern als Psychotherapeut.


Die Abmahnkosten betrugen von dem Deutschen Konsumentenbund e.V. zuletzt 499,29 Euro.


Wir empfehlen, keinesfalls bei einer Abmahnung von EuroConsum e.V. ohne vorherige anwaltliche Beratung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zumindest der Namensvorgänger Deutscher Konsumentenbund hat Vertragsstrafen, wie aber auch Ordnungsgelder geltend gemacht.


Meine Empfehlungen:


  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung von EuroConsum e.V. erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).



  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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