Auch ein Schreiben von Rechtsanwalt S. für die SSD Media und Computer UG erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Mir wurde ein Schreiben von Rechtsanwalt S. für die SSD Media und Computer UG (haftungsbeschränkt) zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der Tätigkeit von Rechtsanwalt S. für verschiedene Mandanten:

Rechtsanwalt S. geht bereits seit geraumer Zeit für verschiedene Mandanten gegen unterschiedliche Wettbewerbsverstöße von Online-Händlern vor. Entsprechende Abmahnungen und Berechtigungsanfragen für unter anderem für die nachfolgend aufgeführten Mandanten von Rechtsanwalt S. sind mir wiederholt zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt worden:

  • Juwelier Chronotage GmbH
  • Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR
  • Lothar Fürst, Inhaber des Modelabels MH My-Musthave
  • Bremsenkönig UG (haftungsbeschränkt)
  • iOcean UG (haftungsbeschränkt)
  • Plogoo UG (haftungsbeschränkt)
  • Wetega UG (haftungsbeschränkt)
  • Acario UG (haftungsbeschränkt)
  • Como-Sonderposten GmbH

Insbesondere hat Rechtsanwalt S. zuletzt wiederholt Verstöße gegen die Registrierungspflicht nach den Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG) gerügt. Entsprechende Schreiben sind mir daher in der Vergangenheit in einer ganzen Reihe von Fällen zur Prüfung vorgelegt worden. Hierüber hatte ich auch mehrfach berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-ein-schreiben-von-rechtsanwalt-S.-fuer-die-juwelier-chronotage-gmbh-erhalten-188663.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/schreiben-der-wetega-ug-wegen-fehlender-registrierung-nach-verpackg_184590.html

Zu dem weiteren hier vorliegenden Schreiben:

In dem weiteren hier vorliegenden Schreiben geht es wieder um den Vorwurf, für das Unternehmen des Abgemahnten finde sich im Verpackungsregister LUCID keinerlei Eintrag. Deswegen bestehe die naheliegende Vermutung, dass der Abgemahnte derzeit gegen das gesetzliche Verbot des Inverkehrbringens nicht registrierter Verpackungen verstoße.

Für den Fall, dass die ordnungsgemäße Registrierung im Register nicht ordnungsgemäß dargestellt werde, wird Gelegenheit gegeben, die erteilte Registrierungsnummer mitzuteilen.

Für den Fall, dass die Registrierung noch nicht vorgenommen worden sei, wird darauf hingewiesen, dass der Abmahnerin Ansprüche aus dem UWG gegen die Abgemahnten zustehen würden. Da es sich jedoch um einen erstmaligen Verstoß handle, wird die Möglichkeit einer einfachen und unkomplizierten Lösung angeboten. Der Abgemahnte soll die fehlende Registrierung schnellstmöglich nachholen und Kosten i.H.v. 280,60 Euro erstatten.

Meine Einschätzung: 

Meiner Meinung nach geht es bei dem Vorgehen von Rechtsanwalt S. für seine Mandantin unabhängig von der Berechtigung des erhobenen Vorwurfs wohl weniger um die Einhaltung der Vorgaben des Verpackungsgesetzes, als vielmehr um die Zahlung des geltend gemachten Betrages. Insbesondere vor dem Hintergrund des Vorgehens in Parallelverfahren nach dem gleichen Muster bestehen nach meiner Auffassung ausreichende Indizien dafür, dass das Vorgehen rechtsmissbräuchlichen Charakter hat. Daher schätze ich die Möglichkeiten für eine erfolgreiche Abwehr der Zahlungsforderung als sehr gut ein.

Meine Empfehlungen:

  1. Veranlassen Sie ohne vorherige Beratung keine Zahlung.
  2. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Verfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Indizien für einen Rechtsmissbrauch und spreche eine konkrete Empfehlung für das weitere Vorgehen aus.  

Sie haben auch ein Schreiben von Rechtsanwalt S. erhalten?

Wenn Sie auch Post von Rechtsanwalt S. erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Übrigens: Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass Rechtsanwalt S. auch Berechtigungsanfragen sowie Abmahnungen wegen anderer Wettbewerbsverstöße versendet und Vertragsstrafen geltend macht. Informationen zu entsprechenden Fällen finden Sie unter anderem in den folgenden Beiträgen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-berechtigungsanfrage-der-iocean-ug-ueber-rechtsanwalt-S._182981.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-wetega-ug-wegen-ruecksendekosten-info-bei-ebay-plus_180839.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-abmahnungen-der-como-sonderposten-gmbh-ueber-rechtsanwalt-S._167960.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-autohaus-frank-ug-ueber-rechtsanwalt-S.-erhalten-ich-berate-sie_165206.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/fordert-rechtsanwalt-S.-auch-sie-zur-zahlung-einer-vertragsstrafe-auf-ich-berate-sie_181261.html



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema