Auch eine Abmahnung der QualityExpert Ltd über die Kanzlei Wagner Arbitration erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

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Mir wurde eine Abmahnung der QualityExpert Ltd über die Kanzlei Wagner Arbitration zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst auf die Rechte an der Wort-Bildmarke „S Simplecase“ (DPMA-Registernummer 302020245270) und den Vertrieb von FFP2-Masken unter dieser Marke über das Verkaufsportale des online Versandhändlers Amazon verwiesen. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Produktbeschreibung bei Amazon ausdrücklich auf die „Original SIMPLECASE ASSEKURANZ“ hinweise, die gesondert für Simplecase Amazon-Kunden einen umfangreichen gratis Kundenservice, inkl. 24-Stunden Telefonsupport und Sofortaustausch bei gerissenen Ohrenbändern oder anderen Defekten biete.

Sodann wird darauf verwiesen, dass der Abgemahnte über die Produktseite der Abmahnerin Masken vertreibe. Durch das Anhängen an die ASIN mache der Abgemahnte sich alle auf der Produktseite aufgeführten Angaben zu eigen und täusche vor, seine Produkte entsprächen den dort genannten Produktspezifikationen. Insbesondere erwecke er den Anschein, dass es sich um Simplecase Produkte handle, die von einer entsprechenden Assekuranz und weiteren Sonderleistungen gedeckt seien, was allerdings nicht der Fall sei.

Vor diesem Hintergrund werden Verstöße gegen Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht gerügt.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Des Weiteren soll der Abgemahnten alle von ihm belieferten Kunden informieren, dass es sich bei den ausgelieferten Produkten nicht um Simplecase Masken handelte. Im Übrigen soll der Abgemahnte Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 100.000,00 zahlen (2.584,09 Euro).

Meine Einschätzung: 

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfes von Verstößen gegen Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

 

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der QualityExpert Ltd über die Kanzlei Wagner Arbitration erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Foto(s): Andreas Kempcke


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