Auch eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Berlin e.V. erhalten? Ich berate Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde ein Schreiben der Verbraucherzentrale Berlin e.V. zur Prüfung vorgelegt, mit dem unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen gerügt werden. Wenn Sie auch Post von der Verbraucherzentrale Berlin e.V. erhalten haben, stehe ich Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

Zum Vorgehen der Verbraucherzentrale gegen Wettbewerbsverstöße:


Die Verbraucherzentrale Berlin e.V. ist nur einer der bundesweit tätigen Vereine der Verbraucherzentralen. Die nachfolgend aufgeführten Vereine sind allesamt in die beim Bundesamt für Justiz geführte Liste qualifizierter Einrichtungen gemäß Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) eingetragen (Stand: 26.09.2023) und damit befugt, wegen Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze eine Abmahnung auszusprechen:


Zu der mir vorliegenden Abmahnung der Verbraucherzentrale Berlin e.V.:


In dem mir vorliegenden Schreiben der Verbraucherzentrale Berlin geht es um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Gerügt wird insoweit eine unzulässige Beschränkung von Gewährleistungsansprüchen entgegen den gesetzlichen Vorgaben für AGB. Zur Begründung wird unter anderem ausgeführt:


„Danach sind Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist. Als gesetzliche Regelung kommt hierbei § 476 Abs. 1 BGB in Betracht. Hiernach dürfen Sie vor Mitteilung eines Mangels keine Vereinbarung mit Ihrem Vertragspartner treffen, die zu einer Verkürzung der gesetzlichen Rechte, hier des § 437 BGB führt.“


Zu den Forderungen in dem Schreiben:


Das abgemahnte Unternehmen wird aufgefordert,


  • die beanstandete Handlung einzustellen,
  • die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen unterschrieben zurückzusenden und
  • Kosten i.H.v. 278,27 Euro zu zahlen.

Meine Empfehlungen, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben:


  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Sie haben eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung von der Verbraucherzentrale Berlin e.V. erhalten haben:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

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