Auffahrunfall nach Ausbremsen - Strafbarkeit und Haftung

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Das absichtliche Abbremsen führt im Straßenverkehr häufig zu Unfällen.

Eine Autofahrerin ärgerte in einem vom Oberlandesgericht Koblenz entscheidenen Fall darüber, dass ihr ein LKW die Vorfahrt genommen hatte. Sie überholte den LKW, setzte sich auf die Spur vor ihn und bremste stark ab, sodass es zum Auffahrunfall kam.

Das Ausbremsen wird  als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr strafrechtlich geahndet.Nach § 315b StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

Soweit der Täter nicht vorbestraft ist und es zu keiner ernsthaften Körperverletzung gekommen ist, wird von den Gerichten eine Geldstrafe verhängt. Deren Höhe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Einschneidender ist für die Betroffenen ist in de Regel die damit oft verbundene Entziehung dr Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB. Da es sich um keinen Regelfall des § 69 StGB handelt, bestehen hier in einer Verhandlung Verteidigungsmöglichkeiten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 22 Jahren im Verkehrsunfallrecht, Fahrerlaubnisrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisiert. Eine kostenfreie Ersteinschätzung per Telefon oder E-Mail ist möglich.

Die Haftung liegt nach einem Urteil des Urteils des Oberlandesgerichts Koblenz vom 16.12.2021 (Az. 12 U 1518/21) allein bei der Ausbremsenden, da Unfall allein aufgrund ihres Verhaltens veruracht wurde. Der Anscheins­beweis, aufgrund dessen die Schuld des Auffahr­enden, beispielsweise wegen Ablenkung oder zu wenig Abstand vermutet wird, greift nicht ein.



Foto(s): Fotolia_51650765_M.jpg


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