Aufhebungs- und Erstattungsbescheid des JobCenters bei Arbeitslosengeld II (ALG II)

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Häufig verlangt das JobCenter/die Arge vom Bürger Arbeitslosengeld II zurück, so z.B. wenn nachträglich Einkommen erzielt wurde. Selbst wenn ein solcher Anspruch des JobCenters nach dem SGB II bestehen sollte, empfehle ich, den Rückforderungsbescheid auf formale Fehler anwaltlich prüfen zu lassen. Denn häufig ist der Bescheid formell rechtswidrig, so dass meine Mandanten schon deshalb das Arbeitslosengeld II nicht zurückzahlen müssen.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn Sie eine konkrete Beratung zum Thema wünschen oder ich Sie anwaltlich vertreten soll.


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