Autokartell von Daimler, BMW, Porsche, Audi und Volkswagen? Neue Qualität Ihrer Ansprüche

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Der Diesel-Abgasskandal um Volkswagen und Daimler (dazu zuletzt unser Rechtstipp v. 13.7.2017) erhält eine neue Qualität. Wie Der Spiegel 30/2017, S. 12 ff. berichtet, haben die Unternehmen Daimler, BMW, Porsche, Audi und Volkswagen seit dem Jahr 2006 zahllose Absprachen zum Fahrzeugbau getroffen. In über 60 sog. Arbeitskreisen sollen mehr als 1.000 Sitzungen stattgefunden haben. Die Arbeitskreise (AK) waren paritätisch mit je einem Unternehmensmitarbeiter besetzt. Ziel war die Harmonisierung der Herstellung. Beispiel: So soll der AK „Dieselmotoren“ sich darüber verständigt haben, wie groß das Fassungsvermögen der Tanks für AdBlue (Harnstoff) sein darf. Die Größe des Tanks ist entscheidend für die Reinigung emittierter Stickoxide und sollte absprachegemäß schließlich bei 8 (EU) bzw. 16 (US) Litern liegen. So schuf man mehr Platz für Kofferraum, sparte noch Gewicht und Geld. 

Volkswagen selbst hat sich nun in einem Schriftsatz an das Bundeskartellamt gewandt und darin mitgeteilt, die fünf Hersteller hätten gemeinsam technische Standards festgelegt und sich abgestimmt, in neuen Fahrzeugen nur bestimmte technische Lösungen einzusetzen, so Der Spiegel. Ein anderes Beispiel ist die Absprache der Hersteller, dass sich das Verdeck eines Cabrio nur bis 50 km/h bewegen lassen sollte. So legte es der AK „Mechanische Anbauteile“ fest. Hintergrund des Handelns von Volkswagen sind Ermittlungen gegen ein Stahlkartell in deren Rahmen Beschlagnahmen erfolgten. Darunter waren auch Belege zum Autokartell. Eine Pressemitteilung des Bundeskartellamts fehlt noch. 

Derartige Absprachen richten sich gegen den Wettbewerb. Danach ist es auszuschließen, dass sich Automobile nach dem technisch Möglichen weiterentwickeln. Der Kunde erhält folglich keineswegs ein innovatives Fahrzeug. Zudem wurde durch den Vertrieb und die Werbung suggeriert, man habe Vorteile gegenüber anderen Herstellern. Das hat sich nun wohl ins Gegenteil verkehrt. Wer hier den Schaden hat, sind vor allem Anleger und Kunden.

Ist der Diesel-Abgas-Betrug tatsächlich in ein rechtswidriges Autokartell eingebunden, so gibt das der rechtlichen Bewertung eine neue Dynamik. Danach wären hunderte von Mitarbeitern daran beteiligt; die These vom ahnungslosen Management wäre damit endgültig erledigt. D. h., etwaige Ansprüche gegen Volkswagen und Daimler lassen sich neu bewerten. Ansprüche ergeben sich nun aber ggfls. auch gegen die anderen Hersteller: Zunächst darf vermutet werden, dass die Diesel-Fahrzeuge über eine ähnliche Technik verfügen. Ob unzureichende technische Filtermaßnahmen durch eine Betrugssoftware verschleiert werden sollten, muss man auch bei den anderen 3 Herstellern prüfen. Aber entscheidend ist, dass der Wiederverkaufswert der Fahrzeuge der 5 Hersteller, der bei deutschen Fahrzeugbauern ja immer so hochgehalten wird, in der kommenden Zeit rapide sinken wird. Das betrifft Kunden, Vertragshändler und Anleger gleichermaßen. Die Folgen sind noch unabsehbar.

Erste Grundregel für Dieselbesitzer: Lassen Sie sich nicht mit einer Billiglösung abspeisen. Die ist wertlos.

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