Berechtigungsanfrage von Mathé Law Firm i.A.d. ROBA Music Verlag GmbH – Musik im Instagram-Video

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Haben Sie auch eine Berechtigungsanfrage und/oder Abmahnung der Kanzlei Mathé Law Firm erhalten?

Was ist Inhalt der Schreiben?
In dem uns vorliegendem Schreiben wird zunächst ausgeführt, dass die Mandantin der Kanzlei als Musikverlag Inhaberin der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an einer bestimmten Komposition sei.

Weiter heißt es in dem Schreiben, dass für eine Nutzung der Komposition als Teil eines Instagram-Reels, das nicht ausschließlich zu privaten Zwecken durch einen privaten Nutzer, sondern zu werblichen Zwecken durch einen nicht-privaten Nutzer veröffentlicht wird, es einer entsprechenden Musiklizenz, die nur über den Musikverlag, also unsere Mandantin, bezogen werden kann, bedürfe. Dies ergäbe sich aus den Nutzungsbedingungen des Meta-Konzerns.

Letztlich heißt es in dem Schreiben, dass die Mandantin der Kanzlei in ihrer Lizenzdatenbank keine Lizenz für Ihre Nutzung finden kann. Allerdings könne es in Einzelfällen vorkommen, dass keine Lizenz hinterlegt wurde, obwohl der Agefragte als Musiknutzer eine korrekte Lizenz erworben hätte.

Daher bitte die Kanzlei Mathé Law Firm den Angefragten mitzuteilen, auf welcher rechtlichen Grundlage er sich zur Nutzung der Komposition berechtigt sieht. Hierfür wird eine Frist gesetzt.

Was ist der Unterschied zu einer Abmahnung?
In einer Abmahnung werden Sie gleich zur Unterlassung und meist auch zur Zahlung von Schadenersatz und Abmahnkostenaufgefordert. Die Ansprüche werden in einer Berechtigungsanfrage (noch) nicht geltend gemacht.

Muss ich auf ein Berechtigungsanfrage antworten?
Es empfiehlt sich die Anfrage ernst zu nehmen und auch darauf zu antworten. Zu diesem Zeitpunkt können Insbesondere Zahlungsansprüche, die durch die Aufforderung zur Unterlassung entstehen, vermeiden werden.

Gerade im Fall der unberechtigten Nutzung kann durch die richtige Reaktion ein möglicher Schaden verhindert bzw. minimiert werden. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass diese Reaktion unbedingt durch Zuhilfenahme eines Anwalts erfolgen sollte. Auch wenn in der Berechtigungsanfrage noch keine konkreten Ansprüche geltend gemacht werden, so gilt es jedoch kostspielige Fehler zu vermeiden.

Wie reagiere ich richtig auf eine Berechtigungsanfrage?
Wie auf eine Berechtigungsanfrage zu reagieren ist, hängt vom Einzelfall ab. Zunächst ist selbst verständlich zu prüfen, ob eine Berechtigung zur Nutzung besteht oder eben nicht. Je nachdem ergeben sich unterschiedliche Handlungsalternativen gerne besprechen wir mit Ihnen die möglichen Handlungsalternativen auch für den Fall einer unberechtigten Nutzung.

Wenn auch Sie eine Berechtigungsanfrage und/oder Abmahnung erhalten, dann melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch unter:

•    Tel. 040 5330-8720
•    E-Mail info@haemmerling-legal.de  
•    „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!



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